Mahngebühren trotz Widerspruch?
Hallo in die Runde,
ich habe vor langer Zeit vom Beitragsservice (ehemals GEZ) einen Festsetzungsbescheid bekommen. Gegen diesen habe ich mehrfach Einspruch eingelegt. Die GEZ brauchte teilweise 6-12 Monate um auf meinen Widerspruch zu reagieren. In dieser Zeit haben Sie aber brav weiter Zahlungsaufforderungen mit Säumniszuschlägen von jeweils 8€ (das dieser Betrag überzogen ist - ist klar und nicht Bestandteil der Frage) zugeschickt die ich immer wieder zurückgewiesen habe.
ich habe in meiner Ausbildung mal gelernt sobald man gegen eine Rechnung Widerspruch einlegt, handelt es sich bis zur Klärung um ein schwebeendes Verfahren - in dieser zeit dürfen keine Mahnkosten oder Säumniszuschläge berechnet werden.
kann mir zu der sachlage jemand eine Auskunft geben?
Sind die berechneten Säumniszuschläge rechlich unwirksam? Und wie habe ich eine Chance das diese vom Konto gelöscht werden? Denn der Beitragsservice stellt sich ziemlich stur.
Lieben dank für eure Hilfe
2 Antworten
Ich habe in meiner Ausbildung das genaue Gegenteil gelernt.
Ein Widerspruch/Einspruch befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Es muss schon ein triftiger Grund vorliegen, sodass der Gläubiger vorerst von der Beitreibung absieht/eine Aussetzung der Vollziehung veranlasst. Auch muss man das beantragen.
Das ist bei Dir scheinbar nicht der Fall.
Hallo,
correct antwortete bereits, dies ist auch meine Meinung !
Ein Widerspruch hat hier keine " aufschiebende Wirkung ". Es wird lediglich die Rechtslage neu geprüft bezüglich deiner ggf. aufgeführten Gründe. Man bleibt jedoch währenddessen bis zum Widerspruchsbescheid zur Zahlung verpflichtet.
Du kannst bei negativen Bescheid, Klage erheben. Dies ist dein gutes Recht !