Überweisungspflicht trotz Einzugsermächtigung?

1 Antwort

dass ich dafür verantwortlich sei, ob die Miete abgebucht wird oder nicht.

falsch ... dafür ist der Vermieter verantwortlich, soweit ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt. Dies kehrt sich nur dann um, wenn die Abbuchung mangels Deckung nicht erfolgen konnte.

Außerdem .... Mahngebühren können maximal ab Zahlungsverzug gefordert werden, und der lag ob vorliegender Einzugsermächtigung nun einmal nicht vor.

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

0