Lohnabrechnung bei keinem Verdienst?

1 Antwort

  1. Für einen Minijob ist eine Lohnabrechnung zu erstellen, wenn ein Lohn gezahlt wurde.
  2. Theoretisch schon, für Fälle, wo etwas vergessen wurde. Ist aber je nach System mit Problemen verbunden.
  3. Wenn ein Lohn gezahlt wurde, ist eine Abrechnung zu erstellen. Allerdings ist in dem geschilderten Fall (1,- Euro Gehalt für einen Geschäftsführer) Ein Gespräch mit dem Steuerberater zu empfehlen. Es klingt nicht nach einem Vertrag "wie unter fremden Dritten."
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986