Lohnabrechnung nur gegen Unterschrift?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde eine Bevollmächtigung schreiben , für eine Person die du gut kennst und gut auftreten kann . Also forsch und nichts gefallen lassen . Schick die in die Firma , der sollen sie dann deine Unterlagen aushändigen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dem Personalbüro kam aus mir schleierhaften Gründen nicht über die Lippen, dass es bei meinem persönlichen Erscheinen darum geht, meine Fahrerkarte (als Kraftfahrerin) auszulesen. Das per Unterschrift quittieren Müssen, dass ich eine Lohnbescheinigung entgegen nehme, ist völliger Quatsch und unter beschriebenen Umständen anders als hier behauptet ungewöhnlich.

Ich habe nach zig Versuchen irgendwann den Chef persönlich erreicht, mit dem ich also das erste Mal sprach. Er gab mir die scheinbare Möglichkeit, mit besagter Karte am Samstag zu erscheinen - wo allerdings keiner die Tür öffnete.

Dieser AG hat definitiv kriminelle Methoden! Ein klarer Fall für das Arbeitsgericht. Zum Glück kommt mir die Coronakrise in diesem Fall entgegen, da ich das nur online einleiten kann...

Kann es sein, dass das keine so ganz saubere Trennung war, Du deinen ehemaligen AG ein wenig geärgert/verärgert hast?

Denn normalerweise können und dürfen die das per Post versenden, müssen das aber nicht!

Aber die werden schon ihre Gründe haben, dass die nun entsprechend so reagieren.

Wenn die darauf bestehen, musst Du das wohl persönlich abholen. Du wirst ja wohl auch mal einen freien Tag zwischendurch haben, oder nicht?

"Holschuld keine Bringschuld

Der Arbeitnehmer muss also grundsätzlich die Arbeitspapiere bzw. Unterlagen beim Arbeitgeber abholen. Unabhängig der vorangestellten Grundsätze übersendet fast immer der Arbeitgeber diese Arbeitspapiere an den Arbeitnehmer auch wenn er – wie bereits ausgeführt – nicht dazu verpflichtet ist."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-herausgabe-der-arbeitspapiere_166703.html#:~:text=Holschuld%20keine%20Bringschuld&text=Der%20Arbeitnehmer%20muss%20also%20grunds%C3%A4tzlich,ausgef%C3%BChrt%20%E2%80%93%20nicht%20dazu%20verpflichtet%20ist.

KlaraHimmel 
Fragesteller
 13.03.2021, 16:35

Nein, ich habe eben nicht zwischendurch mal frei...

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KlaraHimmel 
Fragesteller
 13.03.2021, 16:41
@KlaraHimmel

Selbst wenn der AG die Papiere schicken kann, aber nicht muss, wozu soll ich unterschreiben?

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Alarm67  13.03.2021, 16:55
@KlaraHimmel

Du quittierst, was nicht besonders unüblich ist, den Empfang, nicht mehr, nicht weniger.

Nichts ungewöhnliches.

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KlaraHimmel 
Fragesteller
 13.03.2021, 16:58
@Alarm67

Sorry, aber ich habe wirklich nicht die Möglichkeit, die Papiere abzuholen; berücksichtige das bitte bei allem bösen Verdacht auf mein eigenes Verschulden.

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Bei diesem Arbeitgeber habe ich, wie ich von Kollegen erfahren habe, Glück, dass ich meinen letzten Lohn nach meiner Kündigung überhaupt bekomme, das hat nicht viel mit mir zu tun.