Löschen eines Schufaeintrags aufgrund verschollener Rücksendung?
Ich habe im Jahr 2013 ein Produkt bestellt. Es wurde dann vom Versand allerdings das falsche Produkt geliefert. Das ganze geschah damals über Rakuten.
Da ich dann vom Anbieter kein Retourenlabel bekommen habe hab ich dann das Paket mit DHL ohne Sendungsverfolgung zurück geschickt. Dies kann ich anhand einer Quittung belegen. Die Sendung ist laut Verkäufer (Händler auf der Plattform Rakuten) nicht angekommen. Da es sich dabei aber um eine Falschlieferung handelte hat doch der Verkäufer das Risiko des Rückversandes zu tragen oder?
Nach hin und her mit Rakuten und dem Händler haben diese den "Fall" einfach an ein Inkasso übergeben/verkauft. Die haben dann immer wieder geschrieben usw. Ich hab darauf dann allerdings nicht mehr reagiert.
Nun ist mir aufgefallen das ich deshalb einen negativen Schufa Eintrag habe.
Jetzt wäre die Frage ob ich diesen irgendwie löschen lassen kann oder wann dieser von selbst gelöscht wird?
Anbei noch die Einträge:
2 Antworten
https://www.wbs-law.de/allgemein/negativer-schufaeintrag-bei-verjaehrten-forderungen-16265/
Dann solltest Du Dich ... soweit die Forderung nicht tituliert wurde .... mit der Einrede der Verjährung ..... an die Schufa wenden.
Nachdem ich gerade noch etwas recherchiert habe sieht es für mich so aus das ich allerdings nach eintreten der Verjährung die Einrede der Verjährung bei dem Inkasso Unternehmen geltend machen gemusst hätte dass diese keine Einträge mehr über "offene Forderung" an die Schufa senden. Nach dem letzten Eintrag mit "offene Forderung" wäre der Eintrag dann nach drei Jahren gelöscht worden. Ist das so? Ist schon ein recht undurchsichtiges System...
Hast du die Forderung denn mittlerweile bezahlt? Ansonsten wird er natürlich nicht gelöscht.
Er wird ab Bezahlung, 3 Jahre später gelöscht.
Wurde die Forderung tituliert?
Nein habe ich natürlich nicht. Ich sehe mich im Recht, da ich die Lieferung wegen einer Falschlieferung zurück geschickt habe. Dabei trägt ja laut Gesetz der Händler das Risiko. Es gibt auch kein gerichtliches Mahnverfahren dazu. Es besteht nur die, in meinen Augen unbegründete, Forderung.
Nein die Forderung wurde nicht tituliert. Wie wären da die Fristen? Die Forderung ist im Jahr 2013 entstanden. D.h. am 31.12.2016 war diese verjährt? Oder wie darf man das verstehen mit "beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist". Würde ja eigentlich bedeuten dass die Schufa dann drei weitere Jahre später also 31.12.2019 die Einträge mit entsprechender Nummer löschen gemusst hätte. Oder verstehe ich da was falsch?