Löschen eines Schufaeintrags aufgrund verschollener Rücksendung?

2 Antworten

https://www.wbs-law.de/allgemein/negativer-schufaeintrag-bei-verjaehrten-forderungen-16265/

Dann solltest Du Dich ... soweit die Forderung nicht tituliert wurde .... mit der Einrede der Verjährung ..... an die Schufa wenden.

schuei 
Fragesteller
 11.05.2020, 15:35

Nein die Forderung wurde nicht tituliert. Wie wären da die Fristen? Die Forderung ist im Jahr 2013 entstanden. D.h. am 31.12.2016 war diese verjährt? Oder wie darf man das verstehen mit "beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist". Würde ja eigentlich bedeuten dass die Schufa dann drei weitere Jahre später also 31.12.2019 die Einträge mit entsprechender Nummer löschen gemusst hätte. Oder verstehe ich da was falsch?

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wilees  11.05.2020, 15:38
@schuei
D.h. am 31.12.2016 war diese verjährt?

So ist es, also hast Du auch einen Anspruch auf Löschung dieser Eintragung.

Das Inkasso hat zudem die Schufa über die Uneinbringlichkeit der Forderung informiert .... vorletzter Eintrag.

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schuei 
Fragesteller
 11.05.2020, 15:48
@wilees

Nachdem ich gerade noch etwas recherchiert habe sieht es für mich so aus das ich allerdings nach eintreten der Verjährung die Einrede der Verjährung bei dem Inkasso Unternehmen geltend machen gemusst hätte dass diese keine Einträge mehr über "offene Forderung" an die Schufa senden. Nach dem letzten Eintrag mit "offene Forderung" wäre der Eintrag dann nach drei Jahren gelöscht worden. Ist das so? Ist schon ein recht undurchsichtiges System...

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Hast du die Forderung denn mittlerweile bezahlt? Ansonsten wird er natürlich nicht gelöscht.
Er wird ab Bezahlung, 3 Jahre später gelöscht.
Wurde die Forderung tituliert?

schuei 
Fragesteller
 11.05.2020, 14:34

Nein habe ich natürlich nicht. Ich sehe mich im Recht, da ich die Lieferung wegen einer Falschlieferung zurück geschickt habe. Dabei trägt ja laut Gesetz der Händler das Risiko. Es gibt auch kein gerichtliches Mahnverfahren dazu. Es besteht nur die, in meinen Augen unbegründete, Forderung.

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correcta  11.05.2020, 14:36
@schuei

Dann solltest du dem Inkasso mitteilen, dass die Forderung verjährt ist und du daher nicht bezahlen wirst. Wenn Sie den Eintrag dann als erledigt melden, würde er noch 3 Jahre bleiben.

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correcta  11.05.2020, 14:41
@correcta

Du hast der Forderung damals aber auch schriftlich widersprochen und kannst das nachweisen? Denn Forderungen welchen widersprochen wurden, dürfen nicht an die Schufa gemeldet werden.

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schuei 
Fragesteller
 11.05.2020, 14:44
@correcta

Ich habe den Mailverlauf noch zwischen dem Händler/Rakuten und mir. Ich müsste diesen mal heraussuchen aber ich denke schon dass ich deutlich geschrieben habe dass ich diese Forderung nicht begleichen werde.

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schuei 
Fragesteller
 11.05.2020, 14:57

Ich habe ein Bild der Einträge zu dem Fall oben zugefügt.

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