Inkasso-Verfahren wurde zurückgenommen Schufa-Eintrag?

1 Antwort

Eine Meldung an die Schufa darf hier erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BDSG vorliegen:

a) der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b) die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
c) der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
d) der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder
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