Partnervermittlung droht mit Gericht und Meldung an die Schufa, was tun?
Die Partnervermittlung ElitePartner droht meiner Freundin mit dem Gericht und mit einer Meldung an die Schufa, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen den offenen Betrag zahlt (und da haben sie die bisher mtl. Gebühren von 39,90 Euro für das nächste halbe Jahr zusammengefaßt, + 12,50 Bearbeitungsgebühren, sie wollen also 251,90 Euro von ihr haben). Sie hatte am 01.04.09 per Mail gekündigt, aber die Kündigung wird nicht akzeptiert, erst das spätere schriftliche Kündigungsschreiben vom Mai wurde akzeptiert, aber nun könne die Mitgliedschaft bei Elite erst zum 17.11.2009 beendet werden. Denn der Vertrag verlängere sich immer um die 6 Monate, wenn man nicht form- und fristgerecht 4 Wochen vorher kündigt. Meine Bekannte ist ganz "am Boden", sie will aus dem Vertrag nur noch raus. Aber wie? Muß sie zahlen, wenn die mit dem Richter drohen?
1 Antwort

Habe für Dich gegoogelt, da gibts § 627 BGB, demnach können "Dienstverträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis" voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Laut Rechtssprechung vom Bundesgerichtshof, gilt das für Partnervermittlungen auch. Und es gibt noch ein Urteil, daß diese Partnervermittlungen ihre Vergütungsansprüche NICHT einklagen können. Hier noch der Link: http://www.mdr.de/escher/5377444.html