Lehrbeauftragte auf Honorarbasis: Steuererklärung und Umsatzsteuer?

3 Antworten

Du würfelst hier die Steuerarten durcheinander.

Bei der Umsatzsteuer gilt, dass die Umsätze im vorigen Jahr 22.000,01 Euro nicht überstiegen worden sind, damit man Kleinunternehmer bleibt. Dazu zählen aber nicht die ohnehin nach § 4 Nummer 21b UStG steuerfreien Umsätze. Die Einkünfte interessieren hier nicht.

Bei der Einkommensteuer interessieren wiederum die umsatzsteuerlichen Belange nicht.

Wenn du an Hochschulen unterrichtest, dürften die Umsätze doch eh steuerfrei sein nach § 4 Nr. 21b UStG?

Für die ESt ist nicht interessant, wie hoch dein Umsatz ist. Nur dein Gewinn wird besteuert. Wenn der steigt, steigt auch deine Steuerzahllast.