Fällt bei Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer an?

2 Antworten

Ich nehme bei der Beantwortung Deine Rückfrage auf die Antwort on @wassont mal dazu.

  1. Umsatzsteuer und Gewerbe sind zwei verschiedene Dinge. Ich bin umsatzsteuerlich Unternehmer, aber kein Gewerbetreibender, weil Freiberufler.
  2. Du bist durch die Vermietung des Stellplatzes automatisch umsatzsteuerlich Unternehmer. "Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausführt." Das machst Du als Vermieter.
  3. Da Dein Gesamtumsatz aber unter 22.000,- pro Jahr ist, bist Du "Kleinunternehmer," also ist die Umsatzsteuer nicht abzuführen.
  4. Du gibst lediglich nach Ablauf es Jahres die Umsatzsteuererklärung ab und füllst nur die erste Seite aus. Persönliche Angaben und die Umsätze des abgelaufenen Jahres und des Vorjahres.
  5. Natürlich sind die Einnahmen und Kosten für den Stellplatz in der Einkommensteuererklärung über die Anlage V einzuführen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, so dass ich es als Laie verstehe. Sowohl in den Artikeln, die man im Internet darüber findet als auch in meist verkürzten Antworten in solchen Foren, bleibt man doch oft ratlos oder zumindest halb ratlos zurück, weil die Leute, die sich damit auskennen meist automatisch von Vorwissen ausgehen, das aber nicht zwingend vorhanden ist. Daher nochmal ein herzliches Danke von mir! Wünsch dir einen schönen Abend.

0

Vermietung ist kein Gewerbe. Also keine Gewerbeanmeldung. Kleinunternehmerregelung erklärst du in der Umsatzsteuererklärung.

Hallo, danke soweit schon mal. Da ich absoluter Neuling auf dem Gebiet bin, hoffe ich, ist meine nächste Frage nicht allzu blöd: Kann ich denn einfach so eine Umsatzsteuererklärung abgeben? muss ich dazu nicht eben mindestens Kleinunternehmer sein, also ein Gewerbe haben? Oder kann man auch ohne Gewerbe Kleinunternehmer sein???

0
@hepl123

Der Begriff Kleinunternehmer hat nichts mit "gewerblich" zu tun. Auch ein Freiberufler z.B. ist ein Unternehmer, aber nicht gewerblich tätig. Kleinunternehmer gibt es nur im Umsatzsteuerrecht.

1