Als Freiberufler eingestuft, trotzdem Gewerbe anmelden?
Hallo zusammen,
ich gehöre als Heilpraktiker zu den sogenannten Katalogberufen.
Da ich allerdings aktuell keine heilkundliche Tätigkeit als Freiberufler machen möchte, sondern ausschließlich Coaching, wollte ich wissen, ob ich hierzu ein Gewerbe anmelden muss.
Heilkundliche Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuer befreit, während Coaching mit Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.
Wenn ich aber als Freiberufler unter der Grenze des Freibetrages, bzw dann wie beim Kleinunternehmer unter der 22.500 Euro Grenze bleibe, dann muss ich :
a) ohnehin keine Umsatzsteuer ausweisen, da Kleinunternehmer
b) kein zusätzliches Gewerbe anmelden, solange mich das Finanzamt als Freiberufler einstuft
stimmte das so, oder habe ich da was falsch verstanden ?
1 Antwort
Ob Du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht, hängt davon ab, was Du machst.
Und wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregleung entscheidest, wird keine Umsatzsteuer erhoben bei Umsatz unter 22.000, egal ob freiberuflich oder gewerblich.