Umsatzsteuer nachzahlen?

5 Antworten

Nach § 19, Abs. 3 Satz 3 ist der Umsatz auf das Jahr hochzurechnen, wenn die Tätigkeit nur für einen Teil des Jahres ausgeübt wurde.

Wenn es im August begonnen hat, müßtet ihr also den Umsatz durch 5 teilen und mit 12 multiplizieren.

Es ist etwas verwunderlich, das die Beraterin das nicht gewußt haben soll.

Für Eurer Startjahr, war es bisher so geregelt, das man es bei den Finanzämter großzügig gesehen hat.

Es gibt aber ein BFH Urteil (Aktenzeichen: V B 164/06) , was dies anders geregelt hat.

http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/kleinunternehmer-umsatzgrenze.html

Nach Lektüre dieses Artikels solltet ihr selbst (ohne die Beraterin) den Weg zum Finanzamt nehmen.

Ich denke ihr könnt mit denen besser verhandeln, weil ihr den "Unwissenheitsbonus" bekommt, den ein Berater nie bekommen darf.

Ich drücke Euch die Daumen.

Ab 2010 seid ihr dann aber auf jeden Fall mit der Regelbesteuererung dran, weil 2009 über 17.500,- war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die schnelle Antwort. So wie ich es verstehe, ist das dann vom Entgegenkommen das Finanzamtes abhängig. Dass diese "Rumpfjahr"-Regelung der Beraterin nicht bekannt war, verwundert und ärgert mich selber - ist aber wirklich so. Diese beraterin hat aber eben gerade sie Steuererklärung für 2008 fertig gemacht. Sollten wir mit ihren Berechnungen dann zum Finanzamt gehen oder ihr den Auftrag sozusagen entziehen und mit eigenen Berechnungen zum Finanzamt gehen?

Inzwischen habe ich noch etwas weiter geforscht und ich denke, Oerdiz hat recht: Wir sind auf jeden Fall 2009 kein Kleinunternehmer mehr. Ich habe das nirgens anderswo gelesen, dass es wie im Link von wfwbinder da eine Kulanz für das Startjahr -und Folgejahr gibt. Allerdinds sehr wesentlich und wichtig ist, dass man beim "Rumfjahr" nicht die Monate seit Geschäftseröffnung zählt, sondern auch die Monate der Vorbereitungen, insofern sie bereits mit Kosten verbunden waren. Siehe: http://www.mein-geschaeftserfolg.de/Aktuelles/tipp/umsatzsteuer-fuer-kleinunternehmer-teil-3-verschenken-sie-nicht-tausende-euro-umsatzsteuer.html?no_cache=1&cHash=489a6197fc Das könnte uns eventuell noch retten!

Hier ist ganz klar ab 2009 Umsatzsteuerpflicht gegeben und keine Kleinunternehmereigenschaft mehr. Die 50.000 € Grenze ist dabei egal, weil Sie nach Hochrechnung in 2008 bereits über 17.500 € lagen. Einzig 2008 bleibt ohne Auswirkung, hierfür müssen Sie nicht nachzahlen.

Siehe UStR: Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, ist in diesen Fällen allein auf den voraussichtlichen Umsatz (vgl. Absatz 3) des laufenden Kalenderjahres abzustellen (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. 2. 1976, V R 23/73, BStBl II S. 400). 2 Entsprechend der Zweckbestimmung des § 19 Abs. 1 UStG ist hierbei die Grenze von 17 500 EUR und nicht die Grenze von 50 000 EUR maßgebend. 3 Es kommt somit nur darauf an, ob der Unternehmer nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich die Grenze von 17 500 EUR nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 22. 11. 1984, V R 170/83, BStBl 1985 II S. 142).

Nein, sie hat für den Laden nur eine Gewinnermittlung gemacht, keine Umsatzsteuer, da sie ja davon ausging, dass wir unter die Kleinunternehmerregelung fallen.