Ladendiebstahl von 80 Cent?

1 Antwort

Dass du die 50 € Vertragsstrafe zahlst, schließt eine spätere Anzeige nicht aus.

Gleichzeitig ist aber die Frage, ob die Gerichte eine Vertragsstrafe von 50 € bei einem unbewiesenen Diebstahl über 0,80 € als verhältnismäßig und zulässig ansehen... Ich glaube nicht, dass die 50 € eingeklagt werden.