Ladendiebstahl als Volljährig?

4 Antworten

Du solltest kommentarlos alle Beschlüsse akzeptieren und dich daran halten. Auch die Gebühren musst du zahlen. Oft wird dann auf eine Klage verzichtet und der Vorgang wird „eingestellt“. Allerdings kannst du trotzdem angezeigt werden und vor Gericht kann eine Strafe verhängt werden. Geldstrafe und auch mehrere Monate Haft und ein „Vorbestraft“ Eintrag kann erfolgen. Und: nicht die Schadenssumme ist von Bedeutung, sondern dein Verhalten.

Das Ermittlungsverfahren wird vermutlich eingestellt. Dann gibt es keine weitere Strafe.

Du bist Ersttäterin, geständig, und es handelt sich um eine geringwertige Sache. Das passiert beim ersten mal nichts.

Niemand309 
Fragesteller
 02.08.2022, 12:16

Wird ein Führungszeugnis für mich beantragt?

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AndiRat  03.08.2022, 08:40
@Niemand309

Ein Führungszeugnis kann man beantragen. Das ist z.B. notwendig, wenn man sich auf eine neue Arbeitsstelle bewirbt, oder wenn man Beamter werden möchte. Manche Arbeitgeber wollen das sehen. Viele aber auch nicht. Man kann beim Bundeszentralregister auch selber eine Auskunft über Eintragungen einholen.

Jedenfalls wird es es keine Eintragung im Führungszeugnis geben. Selbst wenn Du eine Strafe bekommen solltest, was aber nicht der Fall sein wird. Denn die Strafe für einen solchen Diebstahl wäre viel zu gering und Kleinkram wird nichts ins Führungszeugnis eingetragen.

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Niemand309 
Fragesteller
 06.08.2022, 11:09
@AndiRat

Weißt du vielleicht wie es weiter läuft nach dem Erfüllung einer Diebstahl Protokoll. Bekomme ich noch ein Brief pro Post mit Kontodaten der Laden damit ich die Bearbeitungsgebühren zahlen kann oder muss ich mich selber irgendwo melden?

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AndiRat  06.08.2022, 11:36
@Niemand309

Das kann jedes Geschäft so handhaben, wie es will. Wenn die die Gebühren bezahlt haben wollen, wirst Du noch ein Schreiben mit den Kontodaten bekommen. Ich würde einfach mal abwarten.

Du kannst aber auch dort anrufen und nach den Kontodaten fragen.

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Diebstahl einer geringwertigen Sache.

Das Ding wird eingestellt, weil Du ja noch keinen Eintrag im Bundeszentralregister hast....

Abgesehen von der Fangprämie von 75,- Euro finanziellen Schaden ist die Sache für Dich ohne Folge

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Niemand309 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:02

Mir wurde aber kein Zettel gegeben mit die Kontodaten damit ich dass Geld überweise. Kriege ich dann post? Wie lange kann es dauern? Und danke für die Zeit und Antwort!

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wfwbinder  02.08.2022, 11:54
@Niemand309

Tut mir Leid, mit der Abwicklung der Fälle in den Kaufhäusern habe ich keine Erfahrung. Ich kann Dir nur die juristischen Folgen bei Staatsanwaltschaft und Gericht schildern.

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wfwbinder  02.08.2022, 12:49
@Niemand309

Das habe ich doch schon geschrieben: "Diebstahl einer geringwertigen Sache, Einstellung nach § 153 StPO."

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Ja du musst die Gebühren zahlen, sie es als Kosten für deine Faulheit nicht zu checken ob du Geld hast.

weißt was lustig ist, bei jedem ist es immer MEGA dumm und sie schwören es nie wieder zu machen - das ist lächerlich - genauso wie deine dumme Ausrede wegen Bus etc- benimm dich wie ein:e Erwachsen:er und steh dazu.

Niemand309 
Fragesteller
 02.08.2022, 09:13

Danke erstmal!

Ich habe aber mich nicht versucht auszureden sondern einfach zugegeben da sie in alles was sie sagten recht hatten Du genau so! Ich finde es gib keine Ausrede dafür! Hätte doch besser etwas gewartet und mich nicht wie ein Kind benommen!
Ich erzähle euch hier wie es wirklich war weil ich mich überhaupt garnicht damit auskenne und mir sehr viele Gedanken mache. Tut mir leid und kann ich total nachvollziehen dass euch sowas aufregt!

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rocko597  02.08.2022, 10:13
@Niemand309

Aufregen? Dafür bist du mir zu Unbekannt. Mich ärgert mehr die Blödheit. (Im allgemeinen, nicht besonderes deine. Mach dir nicht Zuviele Sorgen, strafrechtlich kommen evtl a paar Sozialstunden raus. Und vor allem: mach den Scheiss nimmer

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