Geklaut und erwischt worden, was kommt jetzt!?

2 Antworten

zahlte 100 Euro und die 45 Euro der Ware .... Fleisch

Salopp gesagt möge Dir "der Braten" im Halse steckenbleiben.

Warte es einfach ab - etwas anderes bleibt Dir ehedem nicht übrig.

Mit viel Glück wird das Verfahren erst gar nicht eröffnet.

Ansonsten - Geldstrafe - bei 2000 Euro netto läge der Tagessatz wohl bei 66 Euro. Ja, ja der "Braten" wird immer kostenträchtiger.

Für die zu erwartende Strafe hättest Du gut und gerne einmal in der Spitzengastronomie dinieren können.

Es kommt ein Anhörungsbogen, da setzt Du das Kreuz bei "Schuldig". Und dann wird es vermutlich irgendwann ein Strafbefehl geben und Du darfst zahlen!

Pippilotta1 
Fragesteller
 11.08.2023, 08:34

Danke für Deine Antwort, muss ich also vllt. gar nicht zur Polizei oder vor Gericht?

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Alarm67  11.08.2023, 08:38
@Pippilotta1

Nein, solange du das nicht bestreitest, nicht gegenangehen willst, gibt es keine Gerichtsverhandlung.

Die Gerichtsverhandlung wird durch einen Strafbefehl und/oder einer Einstellung ersetzt.

Für gewöhnlich wird dieser Vorfall komplett auf dem Postwege erledigt.

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Pippilotta1 
Fragesteller
 11.08.2023, 08:47
@Alarm67

ich danke Dir wirklich sehr...vor allem dafür, dass Du mich verurteilst....dass ich Scheiße gebaut habe, weiß ich selbst und mein Gewissen nagt kräftig!

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