Kündigung?

5 Antworten

Kündigungstechnisch erstmal kein Problem. Theoretisch- je früher du kündigst um so besser, auch für den AG, da er sich darauf vorbereiten kann und ggf du auch noch deinen Nachfolger einarbeiten kannst.

Jetzt zu den Nachteilen. Kann dein AG dich nicht ausstehen oder nimmt er es dir gar übel, das du gehst, wird er dir die letzten Arbeitstage zur Hölle machen. Kündigst du so früh, das eine Gegenkündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich währ, macht dein AG ggf davon Gebrauch.

Daher ist es ratsam, kurz vor Fristbegin zu kündigen.

Alarm67  15.05.2023, 13:59

"Kündigst du so früh, das eine Gegenkündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich währ, macht dein AG ggf davon Gebrauch."

Dafür muss dann allerdings auch ein Kündigungsgrund vorliegen!

Ansonsten hat der AG keine Chance!!!

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Bei 4-wöchiger Kündigungsfrist sollte dies sicherlich kein Problem darstellen, wenn Du Deine Kündigung frühzeitig abgibst.

Um einer gegnerischen Kündigung ( soweit unerwünscht ) sicher zu entgehen, würde ich Dir raten, dass Deine Kündigung frühestens per 19. Mai bei Deinem AG eingeht.

Ein Problem ist es nur, wenn die Kündigung zu spät erfolgt, da dann die Frist logischerweise nicht eingehalten ist. Vorher zu kündigen ist jedoch kein Problem.

Es handelt sich bei den Kündigungsfristen um Mindestfristen!

Zu spät ist schlecht und funktioniert nicht.

Ein zu früh gibt es nicht!!!

Nein, das stellt kein Problem dar.