Paket wurde von der Post nicht zurückgeschickt – muss ich die Ware zahlen?

2 Antworten

Hier geht es um den Gefahrübergang beim Versendungskauf (wer trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung), nur beim Verbraucher ( § 475 II BGB iVm sondern gem. § 446 S. 1 BGB) ist das mit Übergabe, also wenn der Käufer den Besitz an der Sache erlangt.

Ist der Käufer kein Verbraucher, findet Gefahrübergang auf den Käufer im Versendungskauf regelmäßig dann statt, wenn der Verkäufer es dem Versender oder Spediteur übergibt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Auf den Benachrichtigunszetteln der Post ist klar vermerkt, dass die Sendung nur 8 Tage bereitgehalten wird und danach an den Sender zurück geht. Da Du auch keine Sendung in Empfang genommen hast, also keine Annahme dem Paketzusteller quittiert hast, kann st Du Dich gelassen zurücklehnen- Vor einem erneuten Zustellversuch muß Dich erst der Sender nochmals kontaktieren. Dann kannst Du ja noch immer vom Kauf zurücktreten.