Korrespondenz mit Anwalt?
Ich habe eine Frage, mein Vater hat meinen Anwalt angeschrieben weil er nicht versteht wann er wieviel zahlen soll. Seinen Anwalt hat er wohl nicht mehr.
Nun kommt er vom 100 ins 1000te mit zig warums und wiesos. Mein Anwalt hat mich darüber informiert und ihm die Stellungnahmen geschrieben.
Frage: wer zahlt jetzt die Arbeit die mein Anwalr mit ihm und seinem Schriftverkehr nun hat?
2 Antworten
Woraus sollte sich denn die Zahlungspflicht überhaupt ergeben?
So wie ich das verstehe will der Vater doch erläutert haben, was er aufgrund des von Dir erteilten Mandats zu zahlen hat.
Das ist Verwaltungsaufwand der durch das von Dir erteilte Mandat mit abgegolten wird und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden kann, weder dem Vater noch Dir.
Es geht um Unterhalt der sich durch meine BAföG Leistung ja nun minimiert. Das haben wir ihm mitgeteilt. Dadurch das es eine rückwirkende BAföG Leistung ist steht ihm ja die Differenz zu die er die letzten drei Monate sozusagen zu viel gezahlt hat da BAföG als Einkommen zählt. Nun will er alles zurück was zuviel gezahlt wurde, ist auch an ihn getätigt worden. Nun minimiert sich die Unterhaltszahlung und wir haben das bereits zig mal erklärt und es ist eigentlich klar. Trotzdem schreibt er ständig meinen Anwalt an mit Dingen ich würde much nicht melden meinen Pflichten nicht nachkommen BAföG zu spät beantragt und und und. Ich bin 20 und habe seit Jahren keinen Kontakt. Habe ihn nie interessiert und bin dem Unterhalt so lange ich denken kann hinterher gelaufen.
Daher frage ich mich wenn alles durch meinen Anwalt unzählige Male erläutert wurde muss er sich da jetzt mit so einem Kram beschäftigen?
Seinen Anwalt kann er sich nicht mehr leisten und jetzt kommt so eine Tour? Stellt ihm den Aufwand keiner in Rechnung?
Derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. Der wiederum kann dann die notwendigen Kosten beim Gegner geltend machen, wenn die Hauptforderung berechtigt ist.