Inkasso trotz Zahlungswilligkeit?

3 Antworten

ausser das Zahlungsziel auf der Rechnung

Was insbesondere im B2B auch normalerweise vollkommen ausreicht. Gegenüber Verbrauchern muss eine entsprechende zusätzliche Belehrung über die Verzugsfolgen und ein Hinweis auf die BGB 30 Tages-Regel erfolgen, damit der Verzug automatisch ausgelöst wird.

Ich habe um Anrechnung meiner geleisteten Zahlung gebeten

Das hat nichts mit einer Bitte zu tun. Du hast bezahlt, das Geld kam nicht zurück. Insoweit schuldest du auch nur noch 3500€.

und darum, eine monatliche Rate zu vereinbaren.

Du hast keinerlei Anrecht auf eine Ratenzahlung bzw. sie muss dir nicht gewährt werden.

Was kann ich tun, um zumindest Zeit zu gewinnen?

Außer Herumdiskutieren? Nichts.

Die Anwaltskosten für diese außergerichtliche Tätigkeit sind im übrigen nichts, was du zahlen musst. Der Gläubiger war über die Situation und insbesondere den abgesprungenen Kunden informiert. Insofern war das Einschalten eines Anwalts für eine weitere außergerichtliche Mahnung Unsinn.

Du kannst nur einfach stur anfangen das abzubezahlen, was du abbezahlen kannst. Denn was erledigt ist, ist erledigt. Mehr kannst du nicht tun. Wichtig wäre im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" zu ergänzen. Damit es nicht mit den unsinnigen Anwaltskosten verrechnet wird.

Sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, genau drauf schauen, ob der Anwalt seine außergerichtlichen Anwaltskosten dabei hat (diesen widersprechen) und auch sonst alles stimmt. Für das gerichtliche Mahnverfahren wirst du die Gerichtskosten und die Anwaltskosten zahlen müssen.

Alles andere sieht man dann.

Super, vielen Dank. Der Hinweis auf die Hauptforderung ist sehr gut.
Stimmt, was weg ist, ist weg. ;-) Noch heute werde ich eine Rate überweisen.
Ich denke ja immer, dass man sprechen muss, um eine Lösung herbeizuführen. Es fällt mir sehr schwer, wenn jemand nicht mit mir spricht.
Die ganze Sache ist auch ärgerlich, weil ich ihm einen richtig dicken Auftrag (ca. 30.000,- Euro Umsatz) besorgt habe, ohne dafür eine Provision zu verlangen.

Der Spruch "Bei Geld hört die Freundschaft auf" bewahrheitet sich leider immer wieder.

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@Bim19

Du vergisst aber etwas Wesentliches - ihm geht es genau wie Dir - er hat einen eingeplanten Betrag nicht erhalten - muss aber seinen Verpflichtungen nachgehen - das Wort Freundschaft hat hier nichts zu suchen - wir sind im Geschäftsbetrieb.

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@correct

Das vergesse ich nicht und dafür habe ich Verständnis.
Vor allem könnte ich ihn verstehen, wenn ich nichts bezahlt hätte und auf "toter Mann" gemacht hätte.

Selbst mit dem Finanzamt kann man sprechen, wenn man in Verzug kommt.
In unserem Fall ist es sogar noch so, dass er durch mich einen Haufen Geld gemacht hat. Das zählt heute alles nichts mehr.
Ich will ja nicht, dass er mir das Geld schenkt. Ich möchte, dass er mit mir redet, um Lösungen zu finden, statt auf stur zu stellen und mir das Leben erheblich zu erschweren.

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@Bim19

"Selbst mit dem Finanzamt kann man sprechen, wenn man in Verzug kommt" -

das ist ein komisches Argument - oder hältst Du das Finanzamt für ein Wirtschaftsunternehmen.

Ausserdem - komm´ mal mit USt oder LSt in Verzug - dann ist Schluss.

Ob er einen Haufen Geld gemacht hat, kannst Du doch gar nicht beurteilen - Umsatz ist nicht Gewinn.

Und natürlich stellt er sich stur - jeder kaufmännisch Denkende muss das tun.

Dein Fehler - keine Rücklagen - jetzt brennt´s.

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Zeit gewinnen kann man evtl., wenn man einem eintreffenden Mahnbescheid widerspricht. Das verursacht aber weitere Kosten (Klage) und ist insoweit nur bedingt sinnvoll. Quasi suboptimal. Es würde aber eine mögliche Pfändung wohl verschieben (glaub ich).

Mit den 5 Monaten Zahlungsaufschub ist Dir "das befreundete Unternehmen" doch schon sehr entgegen gekommen.

Diese Logik "Ich will doch zahlen, nur nicht jetzt" verstehe ich auch nicht. Darauf will sich Dein Gläubiger ja offenbar nicht einlassen. Du willst ja auch nicht Leistungen erbringen, und dann trotz freundlicher Absprachen noch viel länger auf Dein Geld warten.

Mit dem Zahlungsziel war der Rechnungsbetrag vermutlich fällig gestellt.

Die Logik ist, dass ich jeden freien Euro bezahlt habe und das auch weiterhin tun möchte, bis die Schulden getilgt sind.Natürlich ist es blöd, dass ich das nicht in der vermuteten Frist bezahlen konnte. Hätte ich sehr gern, aber es ging eben nicht. Jetzt entstehen neue Kosten und das Geld habe ich ja trotzdem nicht, um es zu bezahlen.

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@Bim19

Jetzt musst Du eben mit dem üblichen Procedere rechnen - sag bloss, dass Du als Gewerbetreibender nicht weisst, was das ist (jetzt kommt eben Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher etc).

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@correct

Hallo correct, natürlich weiß ich, wie das Procedere aussieht. Meine Frage bezog sich auf den Satz
"Es gibt für den Gläubiger keinen Grund, in einem solchen Fall das übliche Procedere einzuleiten."
Erst später wurde das "nicht" nachgereicht. Da war meine Frage schon gestellt und ich konnte nicht mehr ändern.

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Bei noch 3500€ offenen Kosten dürfte die gewonnene Zeit zu wenig sein. Insofern ist deinem Hinweis auf die weiteren Kosten nichts hinzuzufügen.

Es würde aber eine mögliche Pfändung wohl verschieben (glaub ich).

Soweit richtig, ja. Aber das dürfte bei einem flotten Anwalt maximal ein bis zwei Monate verschoben sein, denn bei der Klage hat man auch kaum was entgegenzusetzen. Ob das ausreicht, das muss jeder mit sich ausmachen.

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@mepeisen

Evtl. würde die Zeit reichen. Ich habe in den letzten Monaten so viel angeleiert, dass es nur noch eine Frage von Wochen ist, wann ich den Betrag bezahlen kann. Ich habe Rechnungen gestellt, die allerdings erst Ende Januar fällig werden. Evtl. kann ich auch schon früher die Schulden ausgleichen aber das kann ich eben nicht garantieren und bin deswegen vorsichtig.

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@mepeisen

Moin, zwei Fragen habe ich da mal an dich.
Ich hatte einen Vorschlag zur Ratenzahlung schriftlich gesendet. Die Gegenseite hat am Donnerstag einen Brief gesendet, welcher mir heute erst (mit einer eigenen Ratenforderung) zugegangen ist und verlangt bis morgen eine Antwort. Muss ich da so schnell drauf reagieren?
Glücklicherweise habe ich letzte Woche eine Rechnung geschrieben, so dass ich nächste Woche die gesamte Summe bezahlen werde.
Der Anwalt besteht trotzdem auf die Zahlung seiner Rechnung. Gibt es irgendwo einen (rechtsverbindlichen) Text, den ich nutzen kann, um der Anwaltsrechnung zu widersprechen?
Ich hatte Zahlungen an den Anwalt geleistet mit dem Hinweis "nur Hauptforderung".
Ich sage schon mal DANKE!

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@Bim19

Nö. Du musst gar nichts. Fristen sind fromme Wunschvorstellungen eines Gläubigers.

Es ist eher umgekehrt: Der Anwalt hat dir gegenüber zu begründen, warum du das Geld zu bezahlen hast. Und das kann er nicht. Der einzige Weg wäre: Dass dem Gläubiger ein Schaden entsteht und du zum Schadensersatz verpflichtet bist und dass der Gläubiger davon ausgehen durfte, dass das Einschalten eines Anwalts etwas ändert. Beides dürfte hier nicht gegeben sein.

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@mepeisen

Sorry, dass ich jetzt erst antworte. Eigentlich habe ich immer eine Benachrichtigung bekommen, wenn geantwortet wurde. Diesmal nicht.

Vielen Dank für deine Antwort.

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Das Wort "zahlungswillig" kannst Du in diesem Zusammenhang vergessen - Tatsache ist, dass Du zahlungsunfähig bist.

Es gibt für den Gläubiger keinen Grund, in einem solchen Fall das übliche Procedere einzuleiten.

"nicht" fehlt

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Ja, momentan bin ich, was diese Rechnung angeht, zahlungsunfähig. Was meinst du mit dem üblichen Procedere?
OK, das NICHT hat dem ganzen einen anderen Sinn gegeben. ;-)

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das "nicht" wohl vergessen?

Ansonsten sehe ich es auch so.

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