Schadensverursacher hat Geld von der Versicherung erhalten, aber leitet das Geld nicht weiter. Was tun?

3 Antworten

Schreiben mit einer per Datum benannten Frist setzen, die Frist sollte 14 Tage betragen.

Nach Ablauf der Frist befinden die sich im Verzug, ab zum Anwalt, Verzugskosten, also den Anwalt, haben die dann auch zu zahlen.

Polizei hat damit NICHTS zu tun.

Es gibt hier zwei Beziehungen:

  • Zwischen Dir und dem Schadensverursacher: Du hast einen Anspruch gegen den Schädigenden. Wenn die Sachlage klar ist, stellst Du Deine Forderung dar uns setzt eine Frist zur Begleichung des Betrags. Nach Verstreichen der Frist, kannst Du den Betrag versuchen per Mahnbescheid einzutreiben. Der Schädigende hat über die gesamte Zeit hinweg die Möglichkeit, Deine Forderung zu begleichen oder diese in Frage zu stellen (z.B. die Höhe des Betrags, den Vorgang an sich).
  • Zwischen dem Schadensverursacher und seiner Versicherung: es mag sein, dass Du mit der Versicherung die Natur des Schadens besprochen hast, aber dabei geht es nur um die Klärung des Sachverhalts und die Begründung des Haftpflichtfalls. Versicherungsnehmer ist der Schadensverursacher. Die Versicherung wird daher an den Versicherungsnehmer auszahlen.

Der Hintergrund ist sehr einfach: wenn die Versicherung einen Betrag auszahlt, kann Deine Schadensforderung gegen den Schadensverursacher höher oder niedriger als der Erstattungsbetrag der Versicherung ausfallen.

Wenn Du also einen Anspruch auf z.B. 800 EUR für eine beschädigte Brille hast, dann kann es sein, dass nach Abzug von Eigenanteil der Schadensverursacher nur 500 EUR von der Versicherung erhält. Das verändert jedoch nicht Deinen Anspruch auf 800 EUR.

Was hat die Polizei damit zu tun?

Die Versicherung hat richtig gehandelt. Das Geld steht ihrem Kunden zu damit er damit den Schaden bezahlen kann.

Wenn er das nicht macht muss man eben gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Hoffentlich ist das kein fingierter Schadensfall. Dann nämlich sollte man besser nicht durch eine Klage die Sache an die große Glocke hängen.

stekamin 
Fragesteller
 16.05.2021, 08:40

nein keine Polizei, war .eine private Haftpflichtangelegenheit mit Zeugen und war auch alles harmonisch mit dem Verursacher. Nur nachdem er das Geld erhalten hatte komplette Funkstille. Schaden ist natürlich nicht fingiert

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