Pflegeheim will ab Frebruar 2014 Vorauszahlung der Kosten, also Doppelbelastung, ist das zulässig?

2 Antworten

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das Pflegeheim wird das geprüft haben ob das zulässig ist. Es kann das nicht so einfach mal beschließen weil Februar ist.

Schaut in den Heimvertrag - wenn dort steht: die Kosten sind am Monatsanfang zu zahlen kann das Heim auch darauf bestehen und die Zahlungsweise verändern.

Wenn dort jedoch von euch unterschrieben wurde - "fällig am Monatsende" geht das nur über die Änderung des Heimvertrages. Schau also bitte genau in den unterschriebenen Vertrag - ggfs. nochmals melden.

Herzlichen Dank für die schnelle u. aufschlußreiche Antwort. Über 10 Jahre (mein Vater ist 94 J.) war die Abrechnung der Heimkosten bis zum 15. des Folgemonats fällig. Ich bin die Betreuerin meines Vaters u. bekam die Rechnung auch erst zwischen dem 5. u. 10. des Folgemonats. Ist ja auch logisch, da Nebenkosten, wie Fußpflege, selbst bezahlbare Apothekenkosten usw. nur im nachhinein abgerechnet werden können.

Das Heim hat jetzt ohne Änderung der Heimverträge, geschweige denn irgendwelcher Infos oder Rücksprachen mit den Angehörigen o. Betreuern, beschlossen, diesen Zahlungsstatus in einen monatlichen Vorrauszahlungsstatus zu ändern.

Die meisten im Heim leben am Minium, in all den Jahren, wo mein Vater dort ist, bekam ich auch Einblicke in andere Schicksale. Es tut mir in der Seele weh, da ich weiß, daß viele Ehepartner, die ihren Partner im Heim haben noch nebenbei arbeiten, um einigermaßen leben zu können. Wie sollen sie in einem Monat 2X die Heimkosten bezahlen können?

Es kann doch nicht sein, das Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, im Alter o. teilweise auch im Krankheitsfall so behandelt werden.

Für alle ist Geld da, nur nicht für die, die wirklich ohne eigenes Verschulden ( da sie ja immer gearbeitet haben) im Alter o. bei Krankheit bedürftig sind.

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@Gloriaday

Das Heim hat jetzt ohne Änderung der Heimverträge,

das musst du nicht akzeptieren wenn im Heimvertrag die bisherige Zahlungsweise steht. Das Heim kann die geschlossenen Verträge nicht einseitig ändern.......

Es muss euch mindestens 2 Monate vorab informieren über die geplante Zahlungsumstellung - und die Heimverträge anpassen-Dazu gehören aber auch 2 Unterschriften - unter anderem die deinige.........

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Was ist denn vertraglich vereinbart? Wie kam es zu der Änderung der Fälligkeit? An sich wird gesetzlich der 15te Tag des Monats als Fälligkeitstag bestimmt:

http://dejure.org/gesetze/SGB_XI/87a.html

An sich wird gesetzlich der 15te Tag des Monats als Fälligkeitstag bestimmt:

Das gilt in dem von dir zitiertem § für die Pflegekassen

Die von den Pflegekassen zu zahlenden Leistungsbeträge werden bei vollstationärer Pflege (§ 43) zum 15. eines jeden Monats fällig.

In den mir bekannten HV (und auch den Musterheimverträgen im www) ist i.d.R. die Fälligkeit angegeben mit:

"Der Betrag ist jeweils im Voraus am 3. Werktag eines Monats fällig".

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