Bezahlte Ware wird nicht abgeholt?

3 Antworten

Wenn du mehrmal die Abholung angemahnt hast, ist die Verjährung 3 Jahre. Danach kannst da damit machen, was du willst. Sollte zwischenzeitlich ein Erdbeben den Sessel zerstört haben, dann bist du da raus, weil du nur noch für grob fahrlässige Schäden haftest.

die Kosten für Einlagerung kannst du dann auch in Rechnung stellen. Aber ehrlich gesagt, macht das alles keinen Sinn. Versuch es nochmal zu verkaufen und gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Auf EBay Kleinanzeigen bieten sich genug Transportfahrer an, die Waren für kleines Geld von A nach B bringen und sie kriegt es nicht fertig, einen davon anzuheuern?

Setz ihr eine Letzte Abholfrist mit der Ankündigung, den Sessel sonst Einzulagern und ihr die Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

Der Sessel steht nach genauer Terminabsprache zur Abholung bereit - bis zum Monatsende noch mietfrei. Ab dann wirst Du für die Einlagerung 3 Euro pro Tag berechnen. Nach weiteren 3 Monaten werde der Sessel dem Sperrmüll übereignet.

Mit freundlichem Gruß .....