B2C-Vertrag ohne Liefertermin, verbindliche Liefertermine in AGB ausgeschlossen, unverbindlicher Lieferzeitraum wird nicht gehalten---rechtens?

1 Antwort

1. Das Problem der aktuellen Liefersituation ist allgemein bekannt, wurde in den Medien rauf und runter gespielt.

2. Es ist üblich und auch zulässig, dass man unverbindliche Termine angibt.

3. Beliebig lang kann und darf er das nicht verschieben, aber an die derzeitige Liefersituation/Lieferfrist solltest Du dich schon orientieren, bevor man eine Frist zur Lieferung setzt.

In den Medien spricht man von Lieferzeiten > 1,5 Jahren bei Wärmepumpenheizungen.

4. Man sollte sich auch vor Augen halten, dass der Verkäufer für diese aktuelle schwere Lieferverfügbarkeit nichts kann, der auch liefern möchte, um eine Rechnung schreiben zu können!