kombinierte Pendlerpauschale Auto und Bahn inkl. Jobticket

3 Antworten

Hallo,

26 km x Anzahl Arbeitstage pro Jahr x 0,30 Euro = xxxxx

Dieser Betrag xxxxx minus jährl. Erstattung des AG ( 795,- ) = xxxxx ( für die Steuererklärung als Summe einzutragen)

Diese Rechnung als Anlage beifügen.

Leider ist dieser Betrag unter der Werbungskostenpauschale, diese Summe allein wirkt sich n o c h nicht steuermindernd aus. K.

EnnoBecker  08.01.2015, 10:56
Dieser Betrag xxxxx minus jährl. Erstattung des AG ( 795,- ) = xxxxx ( für die Steuererklärung als Summe einzutragen)

Einzutragen ist der volle Betrag. Für die Erstattung durch den Arbeitgeber gibt es ein extra Feld. Wird nur der verminderte Betrag eingetragen, würde die Erstattung doppelt subtrahiert werden.

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ok ich denke ich habe es nun verstanden:

Unter Werbungskostenpauschale - Entfernungspauschale den kompletten Betrag für 320x26x0.30

und durch die Lohnsteuerkarte werden 795.60e dann davon abgezogen

Stimmt?.

ich habe das Formular nicht im Kopf, aber ich meine mich aus den letzten Jahren zu erinnern, dass dort das Verkehrsmittel mit km Angaben und Tagen angegeben werden musste....

Ich kenne aus dem normalen Sprachgebrauch nur die Pendlerpauschale (umgangssprachlich) oder Entfernungspauschale (steuerrechtliche Bezeichnung) und keine kombinierte Pp, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Eine Kombination aus mehreren Verkehrsmitteln entsteht aus dem Mix von Fußgänger, Fahrradfahrer, Auto, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Tram, U- und S-Bahn sowie der überregionalen DB in einer Vielzahl der Fälle. Das vom AG erstattete Jobticket ist selbstverständlich wie von @Ennobecker beschrieben in der Steuererklärung anzugeben.