kombinierte Pendlerpauschale Auto und Bahn inkl. Jobticket
Hallo zusammen,
da ich bei der nächsten Einkommebnsteuer alles richtig machen will habe ich eine Frage: Wie setze ich die kombinierte Pendlerpauschale aus Auto (bis zum Bahnhof) und Bahn inkl. Jobticket vom Arbeitgeber (über die Lohnabrechnung) bei der Berechnung ¨möglichst verlustfrei um?
Zum Detail Ich fahre 1.8km bis zum Bahnhof Dann mit der Bahn zum Büro - mit dem Auto wäre das eine Strecke von 25.7km Kilometervon Zuhause bis in Büro ohne Umweg über die Bahn wären 24.9km
Monatlich bekomme ich über meine Lohnabrechnung 66.30€ erstattet - also jährlich 795.60. Diese sind dann auch auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
Danke für die Hilfe
3 Antworten
Hallo,
26 km x Anzahl Arbeitstage pro Jahr x 0,30 Euro = xxxxx
Dieser Betrag xxxxx minus jährl. Erstattung des AG ( 795,- ) = xxxxx ( für die Steuererklärung als Summe einzutragen)
Diese Rechnung als Anlage beifügen.
Leider ist dieser Betrag unter der Werbungskostenpauschale, diese Summe allein wirkt sich n o c h nicht steuermindernd aus. K.
ok ich denke ich habe es nun verstanden:
Unter Werbungskostenpauschale - Entfernungspauschale den kompletten Betrag für 320x26x0.30
und durch die Lohnsteuerkarte werden 795.60e dann davon abgezogen
Stimmt?.
ich habe das Formular nicht im Kopf, aber ich meine mich aus den letzten Jahren zu erinnern, dass dort das Verkehrsmittel mit km Angaben und Tagen angegeben werden musste....
Ich kenne aus dem normalen Sprachgebrauch nur die Pendlerpauschale (umgangssprachlich) oder Entfernungspauschale (steuerrechtliche Bezeichnung) und keine kombinierte Pp, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels. Eine Kombination aus mehreren Verkehrsmitteln entsteht aus dem Mix von Fußgänger, Fahrradfahrer, Auto, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Tram, U- und S-Bahn sowie der überregionalen DB in einer Vielzahl der Fälle. Das vom AG erstattete Jobticket ist selbstverständlich wie von @Ennobecker beschrieben in der Steuererklärung anzugeben.
Einzutragen ist der volle Betrag. Für die Erstattung durch den Arbeitgeber gibt es ein extra Feld. Wird nur der verminderte Betrag eingetragen, würde die Erstattung doppelt subtrahiert werden.