Leasingrate und Pendlerpauschale als Selbstständiger absetzen bei haupts. berufl. genutztem PKW?

2 Antworten

So, ich beantworte mal meine eigene Frage.

Dann stellt es ja keine 'Beratung' im rechtlichen Sinne dar.

Aussage von unserem Steuerberater:

Wenn man ein Auto betrieblich nutzt, muss man alle nicht betrieblich gefahrenen km im Verhältnis zu den betrieblich gefahrenen km die Kosten entsprechend ansetzen, d.h. versteuern. Man kann alle aufgelaufenen Kosten (Tanken, Leasing, Versicherung, etc.) steuerlich absetzen, bis auf das privat genutzte im Verhältnis.

Alternativ zum Fahrtenbuch (bei priv. und betrieblicher Nutzung) setzt man weiterhin alle Kosten an, muss dann aber nach der 1% Regelung 1% des Bruttolistenpreises auf Neuwagenbasis versteuern.

Die Pendlerpauschale fällt dann aber weg, sind ja alle Kosten schon angesetzt,

Beim Kauf eines KFZ kann man einen Neuwagen auf 5 Jahre abschreiben, einen Gebrauchten entsprechend weniger. Bei Finanzierung kann man sogar noch die Zinsaufwendungen absetzen.

Beim Verkauf eines KFZ muss der Kaufpreis abzüglichem steuerlichem Restbuchwert als Gewinn der EKS unterworfen werden.

Die Frage ist damit beantwortet.

Viele Grüße

Hans

warum fragt deine Partnerin nicht ihren Steuerberater?

du erwartest hier allen Ernstes Antworten auf deine Fragen?

mademyday!

Danke für deinen hilfreichen Beitrag....

Das ist doch ein Forum für Finanzfragen, d.h. auch für Steuerthemen. Wo also dann, wenn nicht hier.

Gruß

Hans

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@xHansx

bei der Antwort zu deiner Frage handelt es sich um Steuerberatung.

Steuerberatung ist nur den in § 4 StBG genannten Personen erlaubt.

Kostenlos ist Steuerberatung auch durch diese Personen nicht erlaubt.

byhteway:

wieviele Fragen brauchst du, bei denen die falscheste Antwort als hilfreich ausgezeichnet wurde?

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@wurzlsepp6682

Hmm OK, überreguliertes Deutschland (will damit jetzt aber keine Diskussion losbrechen, verstehe nur so manches manchmal nicht).

Nun gut, dann wollen wir mal nicht, dass sich jemand strafbar macht.

Danke für den Hinweis.
Gruß

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@xHansx

dir wäre es also lieber, wenn dir jemand einen Rat gibt. Dieser stellt sich als falsch heraus, du hast einen Schaden und der Ratgeber sagt: Pech gehabt ...

ich bin froh, dass Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reguliert sind ..... diese sind nämlich durch (teuere) Haftpflichtversicherungen versichert, sodaß bei einer falschen Auskunft der Schaden durch die Versicherung bezahlt wird

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