Leasingrate und Pendlerpauschale als Selbstständiger absetzen bei haupts. berufl. genutztem PKW?
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Absetzbarkeit von Leasingraten eines PKW. Meine Partnerin ist als selbstständige Therapeutin viel mit dem priv. PKW unterwegs. Sie hat 3 verschiedene Arbeitsstätten sowie 'Außentermine'. Zu den Arbeitsstätten fährt sie an 3 Tagen die Woche mit dem PKW (an den anderen mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln).
Nun ist ihr PKW defekt und wir überlegen was jetzt Sinn macht und dazu habe ich ein paar Fragen:
Wenn wir ein Auto leasen (oder über Sixt Vario-finanzieren) können wir die Leasingrate (und Überführungskosten, Haftpflichtversicherung, Wartung und Reparaturen) vollständig steuerlich geltend machen, wenn das Auto zu mehr als 50% beruflich genutzt wird, korrekt?
Müssen wir, um dies nachzuweisen, ein Fahrtenbuch führen?
Können wir neben den Leasingkosten auch noch die Pendlerpauschale geltend machen, oder ist die mit den Leasingkosten abgegolten?
Können wir die Bahnfahrkarten für die Tage, an denen sie mit den Öffis fährt, auch absetzen (anstatt der Pendlerpauschale, sofern diese nicht höher ist)?
Fragen über Fragen.
Vielleicht weiß ja einer von euch Bescheid und kann Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße
Hans
2 Antworten
So, ich beantworte mal meine eigene Frage.
Dann stellt es ja keine 'Beratung' im rechtlichen Sinne dar.
Aussage von unserem Steuerberater:
Wenn man ein Auto betrieblich nutzt, muss man alle nicht betrieblich gefahrenen km im Verhältnis zu den betrieblich gefahrenen km die Kosten entsprechend ansetzen, d.h. versteuern. Man kann alle aufgelaufenen Kosten (Tanken, Leasing, Versicherung, etc.) steuerlich absetzen, bis auf das privat genutzte im Verhältnis.
Alternativ zum Fahrtenbuch (bei priv. und betrieblicher Nutzung) setzt man weiterhin alle Kosten an, muss dann aber nach der 1% Regelung 1% des Bruttolistenpreises auf Neuwagenbasis versteuern.
Die Pendlerpauschale fällt dann aber weg, sind ja alle Kosten schon angesetzt,
Beim Kauf eines KFZ kann man einen Neuwagen auf 5 Jahre abschreiben, einen Gebrauchten entsprechend weniger. Bei Finanzierung kann man sogar noch die Zinsaufwendungen absetzen.
Beim Verkauf eines KFZ muss der Kaufpreis abzüglichem steuerlichem Restbuchwert als Gewinn der EKS unterworfen werden.
Die Frage ist damit beantwortet.
Viele Grüße
Hans
warum fragt deine Partnerin nicht ihren Steuerberater?
du erwartest hier allen Ernstes Antworten auf deine Fragen?
mademyday!
bei der Antwort zu deiner Frage handelt es sich um Steuerberatung.
Steuerberatung ist nur den in § 4 StBG genannten Personen erlaubt.
Kostenlos ist Steuerberatung auch durch diese Personen nicht erlaubt.
byhteway:
wieviele Fragen brauchst du, bei denen die falscheste Antwort als hilfreich ausgezeichnet wurde?
Hmm OK, überreguliertes Deutschland (will damit jetzt aber keine Diskussion losbrechen, verstehe nur so manches manchmal nicht).
Nun gut, dann wollen wir mal nicht, dass sich jemand strafbar macht.
Danke für den Hinweis.
Gruß
dir wäre es also lieber, wenn dir jemand einen Rat gibt. Dieser stellt sich als falsch heraus, du hast einen Schaden und der Ratgeber sagt: Pech gehabt ...
ich bin froh, dass Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reguliert sind ..... diese sind nämlich durch (teuere) Haftpflichtversicherungen versichert, sodaß bei einer falschen Auskunft der Schaden durch die Versicherung bezahlt wird
Danke für deinen hilfreichen Beitrag....
Das ist doch ein Forum für Finanzfragen, d.h. auch für Steuerthemen. Wo also dann, wenn nicht hier.
Gruß
Hans