Kann ich Bahntickets zum Büro trotz HomeOffice und Dienstwagen steuerlich absetzen?

3 Antworten

Wenn Du zukünftig ins Büro fährst, müssten die Fahrten ja für den Dienstwagen versteuert werden und Du würdest die Entfernungspauschale ansetzen.

Wenn Du mit der Bahn ins Büro fährst, ziehst Du einfach nur die Entfernungspauschale ab.

Du musst Du nur mit der Personalabteilung klären, dass man Dir den Weg ins Büro für den Wagen nicht versteuert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo wfwbinder,

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Könntest du mir anhand dieses Beispiels sagen, ob ich es richtig verstanden habe?
Bspw:

Einfache Entfernung Wohnung - Büro: 70km
Bruttolistenpreis Auto: 60.000EUR
Entfernungspauschale: 70*0,03% * 60.000 = 1.260 EUR

Wenn ich mit dem Auto in die Arbeit fahren würde, müsste ich normalerweise zu den 1% noch die EUR 1.260EUR hinzurechnen.

Da ich aber mit der Bahn fahre gilt:

Bahnticket mtl. 250EUR, im Jahr 3.000 EUR.

Da die Entfernungspauschale höher ist als das Bahnticket, kann ich nichts als Werbungskosten ansetzen, ist das richtig?
VIelen Dank für deine Hilfe,

Schönen ABend!
Sebastian

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@Sirkayne

Jein.

Wenn Du mit dem Wagen fahren würdest 1260,- Euro versteuern und Entfernungspauschale abziehen.

Wenn Du mit der Bahn fährst, die Entfernungspauschale abziehen, aber die 1.260,- nicht versteuern.

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@wfwbinder

@wfwbinder Vielen Dank! Aber könntest du es vielleicht als ein fiktives Beispiel mit Zahlen hinterlegen. Mir ist das aufgrund den Begrifflichkeit nicht ganz klar.
Mit Auto könnte ich 2*70km*0,3 Cent = 42EUR / Tag als Werbungskosten ansetzen
Mit der Bahn: 250EUR (Bahn) - 42EUR *20Tage = -590EUR --> Sprich 0 Werbungskosten, richtig?

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@Sirkayne

Entfernung Wohnung - Büro 70 km (Entfernungspauschale, nicht Kilometerpauschale) * 30 ct. = 21,- Euro bei 3 Tagen pro Woche und 4 Wochen Urlaub 144 Tage = 2.901,- Euro pro Jahr.

Die gleiche Summe bei der Fahrt mit der Bahn.

Nur bei der Fahrt mit der Bahn, entfällt die Versteuerung der Kilometer für die Autofahrt in Büro.

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Fragen zum österreichischen Steuerrecht stellt man am besten in Österreich.

Vielen Dank für dein Feedback, allerdings verstehe ich nicht genau, was du mit Österreich meinst? Ich wohne und arbeite in Deutschland!
LG

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@Sirkayne

Eine Pendlerpauschale gibt es eben in Österreich.

In Deutschland ist das die Entfernungspauschale.

Die kannst Du geltend machen.

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