Ich bin geringfügig selbständig, über meinen Mann familienversichert. Würde gerne zusätzlich. Auf 70 Tage arbeiten. Muß ich mich selbst krankenversichern?

2 Antworten

Was ist bitte geringfügig selbstständig?

Wenn Du meinst wie hoch Deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit sein dürfen, dann zählen hier nicht die Einkünfte sondern der monatliche Gewinn.

Familienversichert bleibt jemand, solange er entweder einen Minijob ausübt oder wenn der Gewinn aus der Selbstständigkeit 2018 die Grenze von 435,- € nicht übersteigt. Auch wenn die Krankenkasse in der Regel nur den Steuerbescheid zur Überprüfung heranzieht und dort nur das Jahreseinkommen aufgezeigt wird, so gilt jedoch die Einkommensgrenze monatsweise.

Mein Gewinnen aus der Selbständigkeit beläuft sich jährlich auf ca 2500 Euro. Zusätzlich würde ich gerne für paar Stunden bedienen (unregelmäßig und bei verschiedenen Arbeitgebern) Habe keine Ahnung ob ich diese Jobs als kurzfristig (70 Tage) oder geringfügig ausführen soll? Wirken sich beide Varianten auf die Familienversichersicherung gleich aus? Werden beide Möglichkeiten brutto zu meinen Einkommen aus der Selbständigkeit dazu addiert?

Würde gerne in der Familienversicherung bleiben, habe aber keine Ahnung wie viel ich noch dazu verdienen darf ohne aus der Familienversicherung rausgeworfen zu werden.

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@evaleo

Addiere zu Deinem monatlichen Gewinn Deine Einkünfte aus der weiteren Tätigkeit, dann weißt Du, ob Du monatlich über oder unter 435,- € liegst.

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@Snooopy155

Brutto oder netto Einkünfte dazu addieren ? Macht es ein Unterschied für die Krankenkassengrenze ob ich geringfügig oder kurzfristig angemeldet werde?

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Hallo, Du darfst im Monat 435 EUR verdienen, ganz einfach. In der Selbstständigkeit zählt der Gewinn, also nach Abzug von Kosten.

Viel Glück

Barmer

Die Abrechnung aus selbständigen Arbeit ist mir bekannt Seite 20 Jahren Wie werden die andren zwei Varianten dazu berechnet? Brutto oder netto Einkünfte zu der Selbständigkeit addieren ? Macht es ein Unterschied für die Krankenkassengrenze ob ich geringfügig oder kurzfristig angemeldet werde?

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