Jetzt meinte ein Bekannter, der sich steuerlich auskennt,

Keine Ahnung, womit der sich auskennt. Mit dem, was du hier brauchst, jedenfalls ganz sicher nicht.

Du übst kein Gewerbe aus, was willst du da beim Gewerbeamt? Ich geh doch auch nicht zur Mammografie.

 ich müsse dazu nur dem Finanzamt Bescheid geben

Ein freundliches Hallo durch die Finanzamtstür zum Pförtner genügt nicht.

Dies habe ich getan, aber noch keine Antwort bekommen. 

Sind vielleicht noch nicht fertig mit lachen.

Bei der Aufnahme der Tätigkeit meldest du dies dem Finanzamt mit dem entsprechenden Formular - und bei der Aufgabe der Tätigkeit tust machst du dasselbe.

Die Betriebseröffnung erfolgt elektronisch (z.B. über Elster online), bei der Abmeldung weiß ich nicht, ob das schon geht, schließlich muss ja auch die Aufgabebilanz beigefügt werden.

, da ich mich ein wenig überfordert fühle und alles gerne richtig machen möchte

Grundsätzlich halte ich es so, dass ich bei Dingen, von denen ich keine Ahnung habe UND die essentiell sind, jemanden mit entsprechenden Fähigkeiten beauftrage, für mich tätig zu sein. Beispielsweise wenn ich eine Operation am offenen Herzen brauche, lasse ich das lieber einen Chirurgen machen als selber an mir herumzufrickeln.

Das funktioniert in vielen Lebenssituationen ganz prima.

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tl;dr

Das gefällt mir, das sollte jeder so machen.

Nimm 10% private Nutzung an, runterdrücken kann das Finanzamt immer noch. Gar keine private Nutzung würde ich nicht machen, weil man sich da dem Vorwurf aussetzen müsste, gar nichts Privates gebucht zu haben.

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Eine Ergänzung sollte genügen.

Im neuen Schenkungsvertrag übernimmt der Beschenkte die Grundpfandrechte

Was ist denn damit gemeint? Grundpfandrechte lasten auf dem Grundstück und das ändert sich ja nicht.

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Die Entnahme erfolgt zum Teilwert (das ist der Verkehrswert). Der Steuerberater hat also völlig recht.

Ich verstehe nur nicht, warum das Zimmer entnommen werden soll, wenn es doch Steuern kostet. Mir ist auch nicht klar, ob es überhaupt entnommen werden kann oder ob es nicht notwendiges Betriebsvermögen ist.

Lass doch das Zimmer im Betrieb, dann passiert auch nichts.

Wer hat denn das so beraten? Es ist doch besser, wenn das Grundstück jemand anderem gehört (Ehefrau/ -mann, Eltern, Kinder....) und man das Zimmer von demjenigen anmietet. Dann bleibt es im Privatvermögen und der ganze Ärger tritt gar nicht erst ein.

Zur Schadensbegrenzung würde ich genau gucken, wo überall wertmindernde Sachen zu finden sind.

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freiberufler GbR + Angestellt = Zwei mal EÜR?

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Einkommenssteuererklärung.

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine freiberufler GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn). Allerdings sind wir beide auch Angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und Privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir das ESt 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut. 

Für mich als Privatperson habe ich das Est 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit, von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht…

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zwei mal die EÜR? einmal Privat und einmal für die GbR? Alle Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Kann mir da Jemand weiterhelfen?

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 Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000€ Gewinn

Autschn.

Das erklärt bestimmt gleich jemand.

Scheinbar will das Finanzamt 

Wie macht sich das denn bemerkbar, dass das Finanzamt es "scheinbar" will, aber tatsächlich nicht will? Verstehe den Satz so nicht.

Im Übrigen, was das Finanzamt will und was das Finanzamt kriegt, muss nicht korrelieren. Wenn du keine eigene selbständige oder gewerbliche Tätigkeit ausübst, greift eine EÜR doch überhaupt nicht Raum. Es dürfte genügen, dem Finanzamt mitzuteilen, dass für die Anfertigung einer EÜR kein Grund besteht.

Alternativ könnte man auch eine leere EÜR übermitteln.

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Offenbar schreibst du aus Kanada. Die Stadt Vancouver erhebt auf leerstehende Immobilien eine Steuer in Höhe von 1%.

Vielleicht fragst du besser in einem kanadischen Forum?

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Hast du schon den Brief 

Nein. Ich hab von den Dingern bestimmt schon 40...50 auf dem Tisch und am meisten nervt es, wenn der Mandant Panik schiebt und gleich telefonisch wissen will, was er da nun machen muss bzw. was ich da nun machen werde.

Das vorsorglich erstellte Rundschreiben, in dem drinsteht, dass sie nichts machen müssen, solange sie nicht einen Brief von uns haben, muss man ja nicht lesen.

Uns auf die Eier gehen macht ja viel mehr Spaß.

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Dachte, dass mich so schnell nichts mehr umhauen kann.

Du hast mich eines Besseren belehrt.

Danke dafür.

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Das sind zwei unterschiedliche Dinge, die nichts miteinander zu tun haben.

  1. Die Eltern verschenken ein Haus an jemanden. Steuerlich passiert hier (isoliert betrachtet) nichts, da der Beschenkte dass eigene Kind ist und der Freibetrag nicht überschritten wird.
  2. Jemand schenkt dir aus heiterem Himmel Geld. Hier besteht ein Freibetrag von 20.000, weil dieser Jemand dein Bruder ist. die weiteren 20.000 unterliegen der Schenkungsteuer und führen zu 3.000 Euro Schenkungsteuer.

Das sollte man also anders lösen.

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Eine GiG (Geschäftsveräußerung im Ganzen) ist kein steuerbarer Umsatz.

Entweder war es keine GiG (was aber wohl bezweifelt werden darf), oder das Finanzamt des Verkäufers hat nicht alle Latten am Zaun.

Ich würde die Umsatzsteuer nicht zahlen, denn wenn es eine GiG war, würdest du auf dieser sitzenbleiben.

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Das ist eine gute Idee, denn Hausverwaltungen gibt es ja viel zu wenige.

Und Mitarbeiter lassen sich sicherlich auch leicht finden, denn jeder, der durch die Steuerfachgehilfenprüfung fällt, wird es bei einer HV versuchen.

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Genauso ist das.

Man geht von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, die nahelegt, dass in einem Haushalt, der, der allein verdient, auch allein alles zahlt.

Wie das anders gehen soll, kannst du ja mal an einem griffigen Beispiel erläutern.

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Im Netz fand ich

Besser wäre es, im Gesetz nachzusehen statt in einem "Netz".

Im ersten Fall wäre (isoliert betrachtet) der Gewinn nicht zu versteuern, weil der kleiner ist als 410 Euro.

Mit privaten Veräußerungsgeschäften oder mit sonstigen Einkünften hat das nichts zu tun, da es eine künstlerische Tätigkeit ist.

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Die Grenzen des ausschüttbaren Gewinns bestimmt das HGB. Sofern sich die Berechnung nach IFRS nicht damit beißt, sind die Gesellschafter nicht gehindert, ihre Ausschüttung auch nach IFRS zu berechnen.

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Hm.... doppelspurige stark befahrene Ausfallstraße direkt vor der Haustür, reger S-Bahn- und Regionalbahn-Verkehr direkt nebenan, je nach Lage Straßenbahn (Brückenstraße...), Bauarbeiten in Schnellerstraße und Köpenicker Landstraße....

...nee, ich kann mir da keinen Grund vorstellen. Vielleicht kann ja jemand helfen, der näher dran wohnt.

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