Familienzusammenführung von Schwangerer frau zu deutscher Ehemann?

3 Antworten

Hallo,

oje - eine total traurige und unvorstellbar schwierige Situation, insbesondere für deine schwangere Ehefrau 😒

..... aber hier in einem Finanzforum wird dir leider auch kaum geholfen werden können, zumal es nicht einmal ein Rechtsanwalt und die deutschen Behörden schaffen.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe wäre, sich an Menschen zu wenden, die dieses Schicksal mit euch verbindet, sich eventuell sogar betr. Ehegattennachzug bereits erfolgreich durch den Behördenirrsinn durchkämpfen konnten.

Von einem ähnlichen Fall wie du ihn schilderst, wird hier berichtet:

https://taz.de/Familiennachzug-aus-Afghanistan/!5791409/

Wenn du es schaffst in sozialen Netzwerken andere afghanische Betroffene oder wie hier auf Twitter diesen Adib S. zu finden und zu kontaktieren, wäre dir vielleicht (?) schon etwas mehr geholfen !

Adib S. schimpft ähnlich verzweifelt auf Twitter.... als "@Steuer_Zahler über den „Bürokratie-Wahnsinn“. Im Profil des Accounts stellt er sich vor als „Verzweifelter, der versucht ein Familienleben zu haben“: „Mir geht es um das Leben meiner Frau."

🤷 Leider kann man dir darüber hinaus hier wohl kaum helfen, außer Daumen zu drücken und euch baldmöglichst Erfolg zu wünschen ‼️

Von einem ähnlichen Fall wie du ihn schilderst, wird hier berichtet ...

Der dort beschriebene Fall ist aber voellig anders gelagert als der des FS. Im verlinkten Fall geht es ja hauptsaechlich um den Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Der ist aber beim Nachzug zum deutschen Kind gar nicht erforderlich.

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@DerCAM

Ob nun völlig gleich oder lediglich ähnlich ist erst einmal nebensächlich ...... der Ehemann sorgt sich momentan vorrangig um seine schwangere Ehefrau und natürlich auch um das Ungeborene, in dieser i h r e r oben geschilderten derzeitigen Aufenthalts- und Wohnsituation...... 🤷

Der Fragesteller hat einen Rechtsanwalt, der das was du anführst wissen sollte und nichts geschieht anscheinend..... die Niederkunft in einem fremden Land mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung steht bevor, wohin mit Mutter und Kind bis zur endgültigen Klärung, ganz abgesehen von den bis dahin steigenden Kosten für den Ehemann. (Hotel und Niederkunft)

Ein in Deutschland lebender, gebürtiger Afghane mit Erfahrung ähnlich (nicht vergleichbar) gelagerter Problematik hätte vielleicht ein paar praktikable Tipps in dieser prekären Lebenslage...... Deutsch Kenntnisse hin oder her, die sind hier erst einmal außen vor.

Jeder noch so kleine Hinweis oder Versuch etwas an der Situation zu ändern ist gültig !

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@Gaenseliesel
Jeder noch so kleine Hinweis oder Versuch etwas an der Situation zu ändern ist gültig !

Da stimme ich dir natuerlich uneingeschraenkt zu.

Eine gute Anlaufstelle bei solchen Fragen ist die hier: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Dort tummeln sich echte Experten und dort wird man somit auch kompetente Hilfe oder zumindest wertvolle Infos bekommen.

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@DerCAM

Ja genau 👏 soetwas hatte ich nicht im Netz gefunden, sehr gut recherchiert ‼️

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Wenn sie von dir schwanger ist, wird das Kind ja die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen. Dann soll sie kein Visum zum Nachzug zum deutschen Ehemann beantragen, sondern eins zum Nachzug zum deutschen Kind (geht auch schon, wenn das Kind noch nicht geboren wurde). Das geht einfacher und schneller als ein Visum zum Nachzug zum deutschen Ehemann, weil hier das deutsche Kind involviert ist und es somit um das Wohl des deutschen Kindes geht.