Müssen wir die Schenkung zurückzahlen?

4 Antworten

Man darf sich nicht "arm" schenken, wenn man dadurch anschließend bedürftig wird und Geld vom Staat beatragen muss. Dementsprechend kann der Staat das Geld zurückfordern und zwar nicht wie im Privaten mit 10% Abschmelzung sondern vollständig.

Ergo ist die Rückforderung erstmal rechtens.

Euch bleibt also nichts anderes über als mit dem Amt eine Ratenzahlung im Ramen eurer finanziellen Möglichkeiten auszuarbeiten. Bedenkt dabei, das Ihr einen Pfändungsfreibetrag habt und das Amt entsprechend keine Rate ansetzen kann, die diese Grenze überschreitet.

Ich halte das für Rechtens. Kenne ähnliche Fälle aus meinem Freudenskreis.

Ich weiß, dass ein 10-jähriges Recht besteht, aber wir selbst hatten ja nie etwas von dem Geld,

Natürlich hattet ihr etwas von diesem Geld - ihr habt damit Eure Schulden zurückzahlen können, welche Ihr sonst aus dem laufenden monatlichen Einkommen hättet ratenweise zurückzahlen müssen.

Jetzt ist meine Frage, ob der Bezirk Unterfranken das Geld zurückfordern kann?

Selbstverständlich kann er dies - die 10-Jahrsfrist ist noch lange nicht abgelaufen.

Es ist nun einmal nicht Aufgabe der Steuerzahler, ( über "Umwege" ) für die Schulden irgendwelcher Angehöriger aufzukommen.

"aber wir selbst hatten ja nie etwas von dem Geld"

Aha, interessant!

Wer, wenn nicht ihr, hatte denn was davon, wenn ihr EURE Schulden damit tilgt???