Kindes Unterhalt?

3 Antworten

Du musst Dich halt entscheiden: Entweder beauftragst Du einen Anwalt mit der Möglichkeit, dass die von Dir genannten Folgen auftreten oder Du suchst eine andere Lösung. Z.B. könntest Du Deinen Vater ja auch darum bitten, dir ein Darlehen zu gewähren. Nicht, dass ich das empfehlen würde - er schuldet Dir - genau wie Deine Mutter, übrigens - eine gewisse Summe an Unterhalt, ICH würde diesen an seiner Stelle ohne mit der Wimper zu zucken bezahlen und es an Deiner Stelle einklagen und mir einen entsprechenden Titel erwirken - aber das muss jedes Kind für sich selbst entscheiden.

Mit der Unterhaltszahlung sind Deinerseits natürlich auch Pflichten verbunden - Bummelstudium ist nicht drin, und ggf. musst Du den Eltern auch Leistungsnachweise erbringen.

Andri123  10.05.2023, 19:52

Ich glaube nicht unbedingt, dass Du väterlichen Unterhalt in Höhe von 1.256,-€ oder mehr einklagen würdest. Der laut Düsseldorfer Tabelle nur gilt, wenn das Kind bei dem anderen betreuenden betreuenden Elternteil lebt.

Hier haben wir einen volljährigen Studenten mit eigener Wohnung, wofür i.d.R. nur ein Bedarf von 930,-€ laut Düsseldorfer Tabelle plus ggf. KV-Beiträge beanspruchbar ist.

Ob ein Gericht nun die Kosten für eine private Uni oder eine standesgemäße, teure Wohnung bedarfserhöhend sehen würde, ich weiss es nicht.

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orchideenfalke 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:42
@Andri123

Die private Uni bezahlt er bereits bei meinem Bruder, weshalb ich höchstwahrscheinlich auch einen Anspruch drauf habe.
Möchte auch nicht als undankbar rüberkommen aber es ist eine „eklige“ Situation als Kind

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Auch für Deinen Vater dürfte erst einmal geltendes Unterhaltsrecht zutreffen.

Sprich beide Elternteile werden entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen gemeinsam für Deinen Unterhalt aufkommen müssen.

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php

Und dabei kannst Du folgend gemäß der Düsseldorfer, als außerhalb des Elternhauses lebende/r Auszubildende/r, erst einmaldavon ausgehen, dass Dir incl. des gesetzlichen Kindergeldes 930 Euro an Unterhalt zustehen:

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

Anspruch auf Übernahme der Kosten einer privaten Hochschule bestehen in Verbindung mit Unterhaltsanspruch nicht.

Es sei Dir freigestellt Dich juristisch beraten zu lassen - oder den Versuch zu starten gerichtlich einen höheren Unterhalt(sanspruch) durchzusetzen - allerdings wird Dich jeder halbwegs "vernünftige" reagierende Richter wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Zudem ist es auch Dir freigestellt neben Deinem Studium zu jobben.

orchideenfalke 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:33

danke für die Antwort, mein Vater bezahlt bereits bei meinem Bruder die private Hochschule!
„auf dem Boden der Tatsachen“ bin ich, es war nur eine Frage, zudem jobbe ich bereits und ich finde es generell etwas komisch bei einer einfachen Frage mir so etwas zu unterstellen :)

viele Grüße

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wilees  10.05.2023, 21:46
@orchideenfalke

Ich unterstelle Dir gar nichts - nur halte ich Deine Art des Anspruchdenkens für überzogen.

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orchideenfalke 
Fragesteller
 10.05.2023, 21:52
@wilees

wo hab ich denn diese überzogene Art ausgedrückt?
Ist halt ein Fakt dass mein Vater immer dagegen war die unterhaltsfrage mit einem Anwalt zu klären, da er sonst mehr zahlen würde.
Das Verhältnis zu meinem Vater ist eh so gut wie kaputt durch verschiedene Faktoren (neue Frau,neues Kind etc)…

Finde es nicht besonders überzogen dass ich einforder eine gute Bildung zu erlangen und ein Dach überm Kopf zu haben( wie bereits gesagt jobben etc mache ich)

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tellerchen  11.05.2023, 00:46
@orchideenfalke

"Finde es nicht besonders überzogen dass ich einforder eine gute Bildung zu erlangen und ein Dach überm Kopf zu haben( wie bereits gesagt jobben etc mache ich)"

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naja deine Fragestellung ist völlig ok, es ist gut, das du hier geschrieben hast.

Ob du mal ne gute Bildung geniesst, das weiß niemand, ob du mal nen guten Job bekommst, stelle ich mal in Frage, nicht wegen dir, sondern wegen der Wirtschaft, die ist im Umbruch, der Trend geht dazu, das handwerker eindeutig mehr verdienen und Akademiker immer weniger... mein cousin hat Masterabschluß...aber das brachte ihm garnix.. vor 3 jahren war er noch Abteilungsleiter schrieb Programme für Geldinstitute... die Programme schreiben seit 3 Jahre Asiaten.. die ganzen Abteilungen da bei Nixdorf sind in den asiatischen Raum verschoben....

wieauchimmer.... ich bin hier neutral... aber eines fällt mir auf... du schreibst dein vater gibt auch deinen Bruder was... füttert seine Frau...sein Kind...füttert dein Bruder, füttert vielleicht bald auch dich...das Wort "Mutter" kommt hier in diesem threat nur einmal vor... wen also füttert deine Mutter? oder ist das nur ein Vaterproblem? sollten Vater und Mutter nicht gemeinsam für die Kinder dasein auch finanziell? auch wenn sie getrennt sind?

ich rate dir nimm dir einen Anwalt.... vielleicht passiert dann irgendwas im kopf deines Vaters... und ihr kommt euch näher... das wäre euch zu wünschen...

ich habe damals meine Mutter gepflegt und den Stiefvater ohne nachzudenken... ohne finanzielle interessen... das ich mal Jahre später reich erben würde, wusste ich damals noch nicht...

ich wünsche dir alles gute, dein Bauchgefühl zeigt dir den weg

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"Wäre der Weg zum Anwalt ratsam? würde halt das ohnehin angeschlagene Verhältnis höchstwahrscheinlich zerstören."

diese Frage kann dir niemand beantworten...das musst du selber wissen....

meine Kids habens nicht gemacht...nachdem sie über 18 jahre wurden...aber sie haben auch nicht studiert... sind in Ausbildung gegangen...mittlerweile sind sie in ihren Berufen...

kannst du das beweisen mit den 11000 oder nur vom hörensagen?

naja du wirst wohl klagen müssen und dann erfahren, ob das stimmt oder ob dein Vater arm wie ne Kirchenmaus ist....oder sich armgerechnet hat....

dann alles gute dir...