Kindergeld und Unterhalt wenn Ich Kleingewerbe habe?

3 Antworten

Kindergeld ja. Dein Einkommen aus dem Gewerbebetrieb wird auf den Unterhalt angerechnet.

Anspruch auf Kindergeld besteht so lange Du unter 25 und in einer Ausbildung bist - unabhängig vom Einkommen.

Anders jedoch verhält es sich mit Deinen Unterhaltsansprüchen .... denn seit Eintritt Deiner Volljährigkeit sind Deine beiden Elternteile Dir prozentual / in Relation zu ihrem "bar"unterhaltspflichtig, wobei dann auch Deine Einkünfte bis auf einen Freibetrag angerechnet werden können.

https://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-eigene-eink-nfte-des-kindes/