Kein Erbe wegen Grundschuld des Verstorbenen?


25.08.2023, 17:47

Mein Vater ist bereits 2008 verstorben.

5 Antworten

Du hättest innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme vom Tod Deines Vaters mindestens Deinen Pflichtteil einfordern können.

Hinsichtlich evtl. weiteren Erbes ( als Schlusserbe ) kommt es darauf an, welche testamentarischen Verfügungen es gab.

Als KInd hast Du den Pflichtteil. 1/4 von der Wohnung. Restschuld muss Du auch mitbegleichen.

Du hättest innerhalb von drei Jahren den Pflichtteil geltend machen können. Das wäre als einziges Kind 1/4 des Nachlasswertes zum Todeszeitpunkt (Verkehrswert minus Restschuld).

Wenn er 2020 verstorben ist, geht das noch.

"Mein Vater ist schon vor einigen Jahren verstorben."

Um Deine Frage beantworten zu können, kann man mit dieser Aussage NULL anfangen!!!

Wann ist Dein Vater verstorben?

Testamen:

Wurde hier ausschließlich geregelt, dass Deine Stiefmutter Alleinerbin geworden ist, oder stand da noch mehr drin?

"welche bis zu seinem Tode natürlich noch nicht komplett abbezahlt war"

Zahlst Du denn seit dem Tot deines Vaters die noch bestehenden Schulden mit ab oder woraus leitest Du Ansprüche für dich ab???

Dubidu7 
Fragesteller
 25.08.2023, 11:35

Er ist 2008 gestorben.

Soweit ich weiß nur ein Satz, dass meine Stiefmutter eben alles, bis auf den gesetzlichen Anteil natürlich, erbt.

Nein, ich zahle sie nicht mit ab.

Ich leite keine Ansprüche für mich ab, ich frage mich nur, ob damals alles rechtens zuging... wenn ja, ist ja alles in Ordnung.

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Schubert610  25.08.2023, 12:13
@Dubidu7

Du hättest deinen Pflichtteil geltend machen können, nun ist es zu spät

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Alarm67  25.08.2023, 18:27
@Dubidu7

Es ging alles rechtens zu!

Die Stiefmutter muss nichts machen, wenn sie Alleinerbin ist!

Du hättest Dein Pflichtteil einfordern müssen, wozu es nun zu spät ist.

Wobei ja noch nicht einmal sicher ist, ob die Schulden oder das Vermögen Deines verstorbenen Vaters größer waren!?!?

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Erbe kannst Du nicht sein weil die Stiefmutter per Testament zur Alleinerbin geworden war.

Ein Pflichtteil hast Du gehabt, aber angesichts des bereits 2008 stattgefundenen Erbfalls ist das verjährt.

Dubidu7 
Fragesteller
 25.08.2023, 11:49

Ja, es ginge mir ja nur um den Pflichtteil... das ist klar.

Hätte ich denn wirklich einen auszuzahlenden Pflichtteil gehabt aufgrund dessen er die Grundschuld der Wohnung mit unterschrieben hat und dadurch quasi Schulden hatte?

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Eifelia  25.08.2023, 12:05
@Dubidu7

Er hatte doch nicht nur Schulden? Er hatte doch auch einen halben Anteil an der Wohnung. Hättest du den Pflichtteil geltend gemacht, dann hätte Dir die Stiefmutter diesen auszahlen müssen: Wert der Wohnung + sonstiges Vermögen ./. Schulden, davon 1/4 - und der Pflichtteil ist nur ein Geldanspruch, einen Anspruch auf 1/4 der Wohnung hattest du nicht.

Was mich stutzig macht: Du schriebst "Soweit ich weiß nur ein Satz, dass meine Stiefmutter eben alles, bis auf den gesetzlichen Anteil natürlich, erbt."

Was GENAU stand denn nun im Testament?

Und was steht im Testament Deiner Stiefmutter bzw. wer sind deren Erben?

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Dubidu7 
Fragesteller
 25.08.2023, 12:11
@Eifelia

Das ganze war ja schon 2008 und ist demnach schon eine Weile her... wie gesagt, soweit ich mich noch erinnern kann, hat er ein paar Jahre vor seinem Tod, ohne das Wissen meiner Stiefmutter, ein Testament aufgegeben, indem steht, dass sie die Alleinerbin ist. Mehr nicht.

Meine leibliche Schwester hat nach seinem Tod auf das Erbe geklagt und dabei kam heraus, dass sie keinen Anspruch hat aufgrund dieser Grundschuld (soweit ich mich erinnern kann!). Meine Stiefmutter hat immer mehr verdient als er. Er musste immer noch Kindesunterhalt zahlen, soviel "Vermögen" war da ansonsten wahrscheinlich nicht. Ich frage mich jetzt nur, ob damals alles rechtens abgelaufen ist, weil ja der Wert der Wohnung der Grundschuld gegenüber steht...

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Eifelia  25.08.2023, 12:12
@Dubidu7

Das kann hier niemand wissen. Lies das Urteil, welches Deiner Schwester vorliegt.

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Dubidu7 
Fragesteller
 25.08.2023, 12:12
@Eifelia

Leider aktuell kein Kontakt. Was könnten denn anderweitige Gründe gewesen sein?

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Eifelia  25.08.2023, 12:18
@Dubidu7

anderweitige Gründe für was? Kontakt kann man wieder herstellen. Und wenn die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteils abgelaufen ist und man untätig geblieben ist, dann ist sie abgelaufen - was bringt Dir dann die Antwort auf die Frage?

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Dubidu7 
Fragesteller
 25.08.2023, 12:30
@Eifelia

Dass bei meiner Schwester eben rauskam, dass sie bzw. wir nichts erben. Das mit dem Kontakt ist schwierig, verzwickte Situation...

Ja, da hast du natürlich recht. Danke für die Infos!

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