Welche Ausstattung (Internet, TV, etc) muss der Vermieter bereitstellen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter muß das bereit stellen, zu dem er sich nach dem Vertrag verpflichtet hat. Ein TV-Anschluß ist nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn es eine diesbezügliche Vereinbarung gibt. Im übrigen frage ich mich, was Du in Zeiten des digitalen Fernsehens denn überhaupt unter einem "TV-Anschluß" verstehst. Ein gewisser Standardsatz von Programmen kann doch fast überall ohne Antenne empfangen werden. Wer mehr will, muß sich eben auf eigene Kosten und mit Zustimmung des Vermieters eine Schüssel aufs Dach stellen. Alternative ist der Kabelanschluß. Da zahlt man zwar idR keine Montagekosten, dafür aber monatliche Gebühren.