Kann Stiefsohn Pachtgarten übernehmen?
Von meinem Freund der Stiefvater hat von seiner Mutter den Pachtgarten geerbt. Er möchte ihn jedoch noch Bereitschaften und würde ihn an sein Stiefsohn übergeben. Leider hat man meinem Freund aber gesagt daß er ihn nicht übernehmen kann da er nicht der leibliche Sohn ist.
Stimmt das?
Oder kann man da etwas machen?
3 Antworten
Einen Pachtgarten erben kann man nicht da er dem Erblasser nicht gehört hat. Ansonsten wäre es ja wohl kein PACHTgarten.
Wie Dir schon geschrieben wurde, gibt es auch kein gesetzliches Eintrittsrecht in den Pachtvertrag.
Sofern die Satzung des Kleingartenvereins unter bestimmten Umständen die Übernahme des Vertrags durch einen Angehörigen zuläßt, ist man an diese Regelung gebunden.
Erben kann man aber natürlich die Gartenbestandteile, wie etwa die Hütte. Ob diese Bestandteile werthaltig sind oder gar eine Belastung sein könnten mag dahin gestellt sein.
Man kann Miet- oder Pachtverträge allgemein nicht "weiter geben". Das würde eine Vereinbarung mit dem Vermieter oder Verpächter erfordern.
Was ich in dieser Sache nicht verstehe ist, wieso spricht man den Kleingartenverein nicht darauf an, ob der an den Stiefsohn verpachten will.
Gibt es da Wartelisten weswegen ein Anderer zum Zug kommt? Das wäre doch der einzig nachvollziehbare Grund um auf diese ungewöhnliche Lösung rückgreifen zu wollen.
Dein Freund hat ja mit dem Erbfall gar nichts zu tun. Der Erbe ist sein Stiefvater.
Auch finde ich im BKleingG kein Recht von leiblichen Kindern der Erben, in den Pachtvertrag einzutreten.
Wenn in der Satzung des Kleingartenvereines stehen sollte, dass die Pächter das Recht haben, ihre leiblichen Kinder in den Vertrag eintreten zu lassen, musst Du halt nochmal die Satzung lesen.
In dem Vertrag ist angegeben das der sohn den Garten weiter führen kann. Wenn er das aber nicht möchte warum kann er ihn dann nicht weiter geben an seinem Stiefsohn?
Man, ist das so schwer?
Nach außen, also zum Verein, soll dann doch der Stiefvater weiterhin der Pächter bleiben/sein.
Und intern zwischen Stiefvater und Stiefsohn einigt man sich dann darüber, dass der Stiefsohn alle Kosten zu tragen hat.
Nicht wirklich schwer!!!
In dem Vertrag ist angegeben das der sohn den Garten weiter führen kann. Wenn er das aber nicht möchte warum kann er ihn dann nicht weiter geben an seinem Stiefsohn?