Brauerei Verpachtung

2 Antworten

Brauereipachtverträge waren schon oft Thema in Gerichtsverfahren. Möglichweise ist es ein Knebelungsvertrag der sittenwidrig ist. Das wäre -mit Ausnahme einer Kündigung des Vertrags nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen- die einzige Möglichkeit aus so einem Vertrag auszusteigen. Eine Pauschalaussage kann man hierzu aber nicht treffen. Da muß der Pachtvertrag intensiv von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Eine Anfrage in einem Forum kann eine solche Überprüfung nicht ersetzen.

Diese Verträge sind tatsächlich an die Gaststätte gebunden, soweit es sich nicht um eine Brauereifreie Gaststätte handelt, bei der sich dann der Pächter an die Brauerei verkaufen kann.

Verbunden mit solchen Verträgen sind entweder Darlehen der Brauerei (hätte in Deinem Fall mal der Verkäufer bekommen), oder dass die Brauerei mal die Ausstattung bezahlt hat, oder im Idealfall, dass es Rückvergütungen auf die Abnahme des Betreibers gibt.

Man muss den Vertrag kennen, um Dir einen Rat geben zu können.

Die Übernahme des Vertrags als Bedingung für den Kauf deutet darauf, das der Vorgänger mal was von denen bekommen hat (Geld oder Ausstattung).

erstmal danke für die Information. Es wurde vereinbart, dass die Brauerei die Ausstattung übernimmt und es gibt zusätzlich Rückvergütungen (überhöhte Preise-normale Preise). Muss ich in dem Fall wirklich eine Sicherheit angeben ? Wie kann ich den Fall am besten lösen?

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@goodquestion

Eben den Vertrag prüfen, wie lange der alte Vertrag noch läuft, denn mit der Übernahme der Ausstattung wird die Brauerei den Vertrag natürlich neu abfassen und die Laufzeit nach oben anpassen. Den Vertrag mit der Brauerei kann ja der Pächter neu abschließen.

Ich vermute, dass der alte Besitzer da noch eigene Interessen verfolgt.

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