Außerordentliche, fristlos Kündigung unwirksam?

2 Antworten

Wie groß war der Mietrückstand zum Zeitpunkt der Kündigung - ( "nur" ) 2 Monatsmieten? Dann war die fristlose Kündigung zu diesem Zeitpunkt rechtens.

Durch die Zahlung innerhalb ... hier von 4 Wochen .... wurde zwar die fristlose Kündigung "geheilt", aber nicht die vermutlich gleichzeit ausgesprochene fristgerechte Kündigung - sprich 3 Monate zum Monatsschluss .

Betrug zum Zeitpunkt der anwaltlichen Kündigung der Mietrückstand weniger als 2 Monatsmieten, halte ich die Kündigung aus Grunde dieses Mietrückstandes für nicht zulässig.

Beträgt der Mietrückstand 2 Monatsmieten oder mehr?

Wenn ja, wäre trotz falscher Angabe die fristlose Kündigung berechtigt.

Da wir die örtlichen Verhältnisse nicht kennen, können wir auch nicht beurteilen, ob für eine möglicherweise hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung nicht ohnehin Sonderfristen bestehen.