Reicht das für fristlose Kündigung der Wohnung?

Hallo :)

Ich wohne seit ein paar Jahren alleine in meiner aktuellen Wohnung.

Ich kam von Anfang an mit allen Nachbarn sehr gut aus , bis auf einen Mann.

Er ist Rentner und somit den ganzen Tag zu Hause. Alle hier arbeiten Tagschicht, gehen also früh und kommen erst Abend wieder. Ich arbeite Früh Spät und Nachtschicht und bin so auch tagsüber zu Hause.

Jeder hier hat(te) schon Streit mit dieser Person.

Allerdings scheint er es auf mich abgesehen zu haben.

Als wir mehrfach alleine waren und ich vom einkaufen kam oder am Briefkasten oder so kam er mehrfach an und fasste mich an. Ich habe natürlich immer seine Hand weggeschoben und gesagt er solle das bitte unterlassen.

Daraufhin beleidigte er mich immer mehrfach als Zicke , dumm und behindert und so.

Irgendwann hat er es aber aufgegeben.

Mittlerweile hat er einen anderen Zwang und zwar belästigt und stalkt er mich extremst.

Er macht mich ununterbrochen dumm an , sobald ich meine Wohnung verlasse oder komme.

Er sieht mich voll und ganz als sein Eigentum an und kommt jedes Mal an wenn ich komme oder gehe und meint : Oh du bist ja auch Mal wieder draußen ( bösartig) oder : Dich bekommt man also auch Mal wieder zu Gesicht.

Der Psycho möchte , dass ich meinen ganzen Alltag mit ihm verbringe und regt sich mega auf , wenn ich mal einen Tag in meiner Wohnung bleibe und einfach mal allein sein will.

Ich weiß mittlerweile wie er drauf ist und habe viele Audiodateien aufgenommen, wo er mich anfasst und beleidigt und mich wiegesagt andauernd ohne Pause dumm anmacht weil ich nicht den ganzen Tag draußen mit ihm verbringe.

Diese habe ich auch lediglich als Beweismittel.

Zudem schleicht er oft an meinem Fenster Rum und guckt trotz Plissee rein ob er was erkennen kann.

Ich habe einen Balkon hinten raus und das eine Mal ist er auf meinen Balkon geklettert ( Erdgeschoss) und hat reingeguckt. (Hausfriedensbruch).

Dafür habe ich leider keine Beweise.

Meinen und den Hausmüll der anderen durchsucht er auch und wühlt darin Rum.

Immer wenn ich raus gehe , macht er andere Mitbewohner hier dumm hinter deren Rücken.

Nun zu meiner Frage : Reicht das alles für eine fristlose Kündigung der Wohnung oder wie sonst kann ich diesen Psychoterror beenden ?

Mietrecht, fristlose Kündigung
Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

betriebskosten, Mietrecht, Mietwohnung, Nebenkosten, fristlose Kündigung
Mieter verursacht Schaden und haut ab?

Ein Eigentümer vermietet seine Wohnung möbliert an eine berufstätige Person auf Zeit (5 Mon). Nur drei Wochen nach dem Einzug meldet der Mieter über die Schimmelbildung im oberen Bereich der Wände aufgrund der Baumängel in der Wohnung. Der Vermieter schickt einen Handwerker (keinen Sachverständiger) zum Überprüfen hin, der keinen Baumangel feststellt, aber viel Feuchtigkeit in der Innenwände. Dabei wird auch klar, dass die Whg überbelegt ist und anstatt einer Person, eine Familie (4 P) in der Whg eingezogen sind. Der Vermieter beschuldigt den Mieter aufgrund der Überbelegung, viel Kochen, nicht lüften und die Wäsche in der Wohnung trocknen die Schaden verursacht zu haben und erhöht  schriftlich die Miete um 15 % aufgrund der Überbelegung. Er fordert den Mieter an, die Schaden zu beheben. Der Mieter reagiert nicht und zahlt keine Miete mehr. Der Vermieter schickt für fällige Miete eine Mahnung. Aber eine Woche später erhält er einen Briefe vom Anwalt des Mieters, der den MV mit sofortiger Wirkung wegen schwerer gesundheitsgefährdender Mängel der Mietsache kündigt. Er schreibt auch, dass der Mieter bereits ausgezogen ist und wo soll den Schlüssel übergeben.

Also der Mieter verursacht durch Abnutzung die Schimmelbildung und haut ab!

Frage: Darf der Vermieter die fristlose Kündigung ablehnen? Bringt es noch den teuren Sachverständiger zu beauftragen? Darf der Vermieter die Kaution beibehalten und für die Reparaturen und die letzte Miete davon abziehen? Und wenn die Kaution die Reparaturkosten nicht abgedeckt? Kann der Vermieter - ohne die sofortige Kündigung zuzustimmen – die Rückgabe vom Schlüssel zustimmen um die Whg betreten zu können und die Reparaturen veranlassen? Muss der Mieter auf eine Wohnungsübergabe bestehen, oder darf er ohnehin die Kosten der beschädigten Inventar von der Kaution abziehen?

fristlose Kündigung

Meistgelesene Fragen zum Thema Fristlose Kündigung