Steuererklärung: Angabe der Anschaffungskosten vor Fertigstellung des Gebäudes?

2 Antworten

Geht es um eine zu vermietende Immobilie im Privatbesitz?

Für 2016 von Bedeutung sind eventuelle Kosten für die Bestellung einer Grundschuld (Notar). Dieser Teil der Notarrechnung wäre nebenbei nur in 2016 anzusetzen.

Sonst werden die Herstellungskosten aus 2016 erst für die Erkärung 2017, also für die Ermittlung der Abschreibung wichtig.

Geht es um eine zu vermietende Immobilie im Privatbesitz?

Herumraten kann jeder. Es könnte auch was ganz anderes sein:

  • zu eigenen Wohnzwecken genutzes Grundstück
  • zu eigenen betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück
  • Mischform aus beidem (z.B. Arbeitszimmer)
  • zu eigenen betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück
  • zu fremden betrieblichen Zwecken genutztes Grundstück
  • von allem etwas
  • in einer Bilanz § 4 (1) EStG
  • in einer Bilanz § 5 EStG
  • in einer EÜR § 4 (3) EStG
  • in einer Überschussermittlung nach §§ 8, 9 EStG
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@EnnoWarMal

Schon klar. Für mich wird nur durch die Hinweise "Wohnung" und "AfA" die Auswahl so weit eingeschränkt, dass die Frage nach der vermieteten Immobilie im Privatbesitz schon überflüssig war. Das habe ich nur gemacht, weil mir deine Antwort zu denken gab.  

Freilich kann auch ein Betrieb eine Wohnung vermieten, nur kann er dann auch nur die Finanzierungskosten vor Fertigstellung geltend machen. 

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Hallo Rat2010,

die Info hätte ich mit reinschreiben müssen, sorry. Die Wohnung gehört zu einem Pflegeimmobilien-Komplex, welche über einen Pachtvertrag verpachtet werden soll. Die Wohnung wurde privat erworben.

Die Kosten für die Finanzierung (auch in den Rechnungen des Notars) habe ich entsprechend gefiltert und werde sie in den Werbungskosten für 2016 ansetzen.

Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass bspw. ein Verlust aus Kapitalvermögen im angefallenen Jahr angegeben werden muss, auch wenn eine Verrechnung erst in Folgejahren geschieht, dies ist mir ein Mal auf die Füße gefallen. Daher wollte ich auf Nummer sicher gehen, bevor die Anschaffungskosten, welche in 2016 angefallen sind, in der Erklärung für 2017 nicht mehr für die Ermittlung der Abschreibung herangezogen werden können. Vielen Dank für deine Auskunft!

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Woher soll das jemand von uns wissen?

Die Darstellung des Anlagevermögens gehört natürlich in jede Bilanz. Nur wissen wir hier ja nicht, ob du bilanzierst. Wir wissen ja nicht mal, ob überhaupt Einkünfte erzielt werden sollen mit dem Grundstück. Und wenn - welche.