Das ist insgesamt ein Thema für einen StB (wer muss zahlen, überschuldeter Nachlass ...).

Die Nachlassverwalterin kann aber nicht die persönlichen Pflichten der Erben gegenüber der Finanzverwaltung erfüllen.

Aus dem Kommentar:

Die Menschqualität, und damit die Einkommensteuerrechtsfähigkeit, endet mit dem Tod der natürlichen Person. Der Mensch ist tot, wenn die Hirnfunktionen vollständig und irreparabel ausgefallen sind ("Hirntod"). Mit dem Tod einer Person rücken seine Erben in seine steuerliche Rechtsstellung ein. Ab dem Todeszeitpunkt sind ihnen die Besteuerungsgrundlagen des Erblassers zuzurechnen; die vor diesem Zeitpunkt begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis gehen auf sie nach § 45 AO über.

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Lohnsteuerhilfeverein? die sind doch von gestern und du bist schnell €100 los, was sich bei der Einkommenshöhe nicht unbedingt wirklcih rechnet.

Ich denke die ELSTER Updates stimmen da nicht oder du hast an anderer Stelle einen Fehler bei der Eingabe gemacht.

Aus den Einkommensdaten müsstest du beim Ansatz der Pauschbeträge eine Rückerstattung erhalten. Dein Fehler muss woanders liegen.

Es gibt noch zwei andere Tools, die bis zur Abgabe Gratis sind: lohnsteuer-kompakt und smartsteuer.

teste das doch einfach dort, die programe sind inzwischen relativ ausgereift und sicher

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Für deine erste Steuererklärung als Selbständiger würde ich einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Da gibt es soviele Hürden und Hinweise zu beachten. Für Arbeitnehmer sind die online Lösungen absolut ausreichend, nicht aber für Gewerbetreibende. Wenn du mal mehr Erfahrung hast, kannst du dir immer noch einen Wechsel überlegen, aber nicht zum Start. Das ist an der falschen Stelle Geld gespart und kostet im Endeffekt mehr.

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Grubdsätzlich müssen alle Selbständige und Gewerbetreibende die Anlage EÜR zwingend ausfüllen. AUSSER sie haben Einnahmen unter €17.500 p.a. erzielt - so bei dir geschehen. Dann reicht es wenn man beim Finanzamt unter Einkünfte aus Selbständigkeit den Betrag angibt. Werbungskosten können gegen Vorlage von Belegen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Hoffe das hilft

Viel Glück ramue

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Egal ob du must, wenn Du Arbeitnehmer bist solltest du unbedingt eine Steuererklärung abgeben, weil es sich lohnt. Über 90% aller Arbeitnehmer bekommen laut statistischem Bundesamt Geld vom Staat zurück - die Daumenregel besagt 0,5-1% des Bruttojahresgehaltes - diesmal aber Netto. Das weiss auch das Finanzamt und mahnt die Arbeitnehmer deshalb in der Regel nicht mal zur Abgabe an.

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die finanzämter erkennen nur spezifische Arbeitskleidung (z. B. der „Blaumann“, nicht aber die „Alltagskleidung“ der Bankangestellten) an. Ohne konkreten Einzelnachweis erkennt das Finanzamt bei typischer Berufskleidung bestimmter Berufsgruppen regelmäßig max. 100 € an.

Anzüge fallen aber unter Alltagskleidung.

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hallo suedlaender,

du kannst das am besten anhand des folgen links zzgl tipps für euch prüfen:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/steuerklassen-bei-ehepaaren/35.html

hoffe das hilft

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Ich kenne smarsteuer und kann das Programm rund um empfehlen. Das ist eine Online Lösung die deutlich komfortabler und preiswerter ist als die veralteten CD-ROM Programme von WISO und Steuersparbuch.

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