Darf der Nachbar an unserer Rückseite vom Gebäude Löcher bohren, Pflanzen Hochranken lassen?

Steht die Mauer ganz auf Deiner Seite oder steht sie mittig auf der Grenze? Wer hat die Mauer gebaut?

Wir haben das alles so gekauft wie es ist . Das Gebäude steht genau an der Grenze. Die Nachbarn haben ihr Grundstück mit einem Parkplatz für Hotelgäste ausgestattet

3 Antworten

Das Gebäude und auch die Mauer gehöhrt Euch und steht ausschließlich auf Eurem Grund. Somit muss er sich für all diese Dinge die Erlaubniß holen. Was nicht geschehen ist. Ihr habt aber bislang alles stillschweigend geduldet, bzw. nicht bemerkt.

Wenn man das jetzt nicht will, würde man den Nachbarn = Grundstückseigentümer auffordern schriftlich mit Einschreiben unter mit Fritstsetzung alles zu entfernernen und die Wand in den Zustand zu versetzen wie er zuvor war.

Zu Grundstückseigentümern: Seit Ihr ein Ehepaar und beide auf Euer Grundstück eingetragen, müss der Brief von beiden Unterschrieben sein. Beim Nachbarn ganau das selbe Spiel: Ist das ein Ehepaar und als solches als Eigentümer eingetragen, muss das Schreiben entsprechend formuliert sein (Eheleute xy).

Nein darf er nicht

0

Sollte es sich um eine Grenzmauer/Grenzbebauung handeln, ist es möglich, dass diese Mauer euch beiden gehört!

Das musst Du erst einmal rausbekommen, vorher lässt sich Deine Frage überhaupt nicht seriös beantworten!

Das Gebäude steht auf unserem Grundstück und auch auf unserer Grenze. Habe das beim Katasteramt geklärt. Der Anwalt sagt, das die alles entfernen müssen

0
@Sonnenblume5125

Na dann höflichst unter einer realistischen/machbaren per festen Datum benannten Frist zum Rückbau auffordern. Schriftlich und nachweisbar (Einwurfeinschreiben), alternativ mit einem Zeugen persönlich abgeben.

Nach Fristablauf ab zum Anwalt, den der Nachbar im Rahmen der Verzugskosten dann auch zahlen darf.

Alternativ könnte man aber auch eine monatlich zu zahlende Summe aushandeln. Mehr wie um die 20 Euro im Monat werden dann vermutlich aber nicht dabei rum kommen.

0

Nein darf er nicht