Kann ich mein P-Konto trotz Kontopfändung wieder in ein normales Girokonto umwandeln?

1 Antwort

Hey,

eine Umwandlung ist jederzeit möglich, nur muss dir dabei bewusst sein, dass dein Guthaben dann nicht mehr geschützt ist und somit das gesamte Guthaben auf dem Konto gepfändet wird.

Wieso willst du denn dein Konto umwandeln trotz Kontopfändung?

Gruß

Frankie4  27.04.2020, 12:28

Rückumwandlung kann zwar seit 2015 gerichtlich festgestellt "jederzeit" gefordert werden, aber nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Im Gesetz ist dazu nichts geregelt; der BGH hat in seinem Urteil vom 10.02.2015, BGH XI ZR 187/13 auf die Monatsbetrachtung des P-Kontos abgestellt.

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Peter89  17.09.2020, 02:56

Hallo ich bin Peter89, Mein Arbeitgeber zieht mir von meinem Gehalt schon DiePfändungsraten ab,und Wird direkt zum Gläubiger Überwiesen. Also ist die Bank doch nicht mehr dafür zuständig, und ich könnte wieder über mein gesamtes Geld verfügen,und nicht nur über den Freibetrag von 1145;€. Den ich durch das P-Konto habe oder? Schönen Gruß wünsche ich.

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Peter89  17.09.2020, 03:13

Hallo ich bin Peter89, mein Arbeitgeber zieht mir von meinem Monatsgehalt die Pfändungsraten ab und geht per Überweisung direkt an den Gläubiger . Somit hat meine Bank doch mit der Pfändung nichts mehr zu tun oder? Denn mein Freibetrag von 1145;€besteht ja nur noch durch mein P-Konto, deshalb will ich es Kündigen um wieder über mein gesamtes Gehalt verfügen zu können. Das dürfte doch möglich sein oder? Bedanke mich im voraus bei ihnen . Schönen Gruß !

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