Halbe Pflegeleistung für gesetzlich versicherte Beamtenwitwe: Wer ist ein Opfer der gesetzlichen Pflegeversicherung?

1 Antwort

Hallo, an diese Sachkenntnis kann hier ja so ohne weiteres keiner ranreichen.

Der erste Schritt wäre eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der AOK, vermutlich auf der Ebene eines Bundeslandes.

Viel Glück

Barmer

Hab ich schon alles gemacht, bis zum Sozialgericht München. Die Richter haben einerseits festgesetzt, daß die AOK mich zu Recht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen habe,  anderseits wegen der besonderen Rechtslage (gesetzliches Mitglied der Pflegeversicherung und Beamtenwitwe) auf das Landessozialgericht und BSG verwiesen. Die Beihilfe sei verpflichtet, meinen vom Gericht und AOK  unterstellten "Anspruch auf Beihilfe" zu erfüllen, ansonsten solle ich klagen. Das tue ich ja schon, für jede verweigerte, gesetzliche, Pflegeleistung mit EV und Klage vor dem SG, das gefällt den SG-Richtern natürlich auch nicht, die wollen die Sache vom Tisch haben. deswegen sollten auch die anderen Pflegeopfer die Sozialgerichte mit Klagen und EV überschütten.

0