Inkasso ,FakeOnlineShop Bestellung nicht erhalten,Shop Existiert nicht mehr, was tun?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Soll ich ein Widerspruch einreichen ?

In deinem Fall wäre es Ratsam dieses einmalig zu tun, da du überhaupt keinen Vertrag mit einer nicht mehr existierenden Firma haben kannst, geschweige du auch keine Ware bekommen hast.

Bei KLARNA bist du zwar unten durch, aber reagieren muss man erst wieder wenn ein Mahnbescheid kommt.

weis nicht wie man ein Widerspruch am besten schreibt ?

Wertes Inkasso,

ihre Forderung widerspreche ich vollumfänglich, da es zu keiner vollständigen Geschäftsbeziehung zwischen mir und KLARNA gekommen ist, da der Shop bei dem etwas bestellt wurde, ohne Information weder Ware geliefert, noch weiterhin existiert.

Ich bin daher auch nicht verpflichtet etwaige Forderungen zu begleichen, wo es keine Gegenleistungen gegeben hat.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich selbstverständlich jeglichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen werde und der Versuch zur Anzeige gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:Hobby – GF.net Inkasso-Experte - mit langjähriger Inkassoerfahrung.
EmilyScxnt 
Fragesteller
 22.04.2022, 23:20

Vielen Dank dies nehme ich definitiv fürs Schreiben

Wäre dies besser Schriftlich zu schreiben und zu schicken natürlich nh Kopie davon zuhause behalten oder über Email schicken ..?

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Comp4ny  23.04.2022, 09:41
@EmilyScxnt

Grundsätzlich nicht per E-Mail.
Hier wärst du Beweispflichtig dass es den Empfänger erreicht hat.

Ausschließlich per FAX mit Sendungsnachweis
oder per Einschreiben (Post).

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Tja... Selbst schuld, wer sich mit Klarna einlässt. Denen ist egal, ob du die Ware bekommen hast oder nicht, die wollen Geld von dir.

Erstatte bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrug, lass dir die Anzeige quittieren und schick den Beleg an Coeo und Klarna.

Antwortvorschlag:

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Ihr Schreiben vom XX.XX.2022 - AZ XXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie machen mir o.g. Schreiben eine Forderung der Firma Klarna für einen Einkauf auf "alexiar.myshopify.com" geltend.

Die Seite alexiar.myshopify.com ist eine Betrugsseite, die mittlerweile nicht mehr erreichbar ist. Wie ich Ihrer Mandantin bereits mitgeteilt habe, wurden keinerlei Leistungen erbracht und offenkundig bestand auch die die Absicht, irgendwelche Leistungen zu erbringen. Damit entbehrt die Forderung Ihrer Mandantin jeglicher Grundlage.

Der Betrug wurde bei der Polizeiwache XY zur Anzeige gebracht, eine schriftlich Bestätigung liegt mir noch nicht vor. Für weitere Informationen können Sie sich gerne dort melden.

Ihrer Mandantin empfehle ich dringend, die Auswahl ihrer Geschäftspartner zu überdenken, statt ehrliche Kunden mit Forderungen von Betrügern zu belästigen.

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Alarm67  14.04.2022, 07:32

"Die Seite alexiar.myshopify.com ist eine Betrugsseite, die mittlerweile nicht mehr erreichbar ist."

Das sollte man natürlich nur schreiben, wenn dem auch tatsächlich so ist!

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Answer123  14.04.2022, 18:35
@Alarm67
Das sollte man natürlich nur schreiben, wenn dem auch tatsächlich so ist!

Gestern Abend war die Seite offline, jetzt ist sie wohl wieder online. Betrug ist es aber trotzdem ziemlich sicher. Gibt mindestens ein halbes Dutzend identischer Seiten mit ähnlichen Namen, alle autogeneriert ohne Kontaktdaten.

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Andri123  14.04.2022, 13:08

Wenn Klarna im Auftrag des Fragestellers an die Betrugsfirma gezahlt hat, warum soll Klarna dann keinen Anspruch auf Zahlung durch den Fragesteller haben?

Der Fragesteller ist auf den betrügerischen Händler reingefallen, und Klarna soll nun die Zeche zahlen? Klarna ist ja nur zwischengeschaltet.

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Answer123  14.04.2022, 18:32
@Andri123
Wenn Klarna im Auftrag des Fragestellers an die Betrugsfirma gezahlt hat, warum soll Klarna dann keinen Anspruch auf Zahlung durch den Fragesteller haben?

Das ist eine mögliche Sichtweise, die auch Klarna so vermutlich vertreten wird.

Man kann das aber auch anders sehen: Klarna ist Geschäftspartner des Betrügers und hat möglicherweise sogar fahrlässig Beihilfe geleistet (keine Strafbarkeit im Sinne des StGB). Klarna trifft bei der Auswahl der Geschäftspartner eine gewisse Sorgfaltspflicht.

Zur prüfen wäre, welcher von Klarna angebotene Dienst hier tatsächlich genutzt wurde und welche vertraglichen Regelungen zugrundezulegen sind.

Soweit Klarna aber die Forderung des Händlers gekauft hat, hat Klarna eine Forderung gekauft, die nicht existiert.

Zu der tatsächlichen Vertragskonstellation darf sich Klarna gerne äußern. Aktuell kann man hier nur raten. Und wer weiß, ob sich der FS nochmal hier meldet.

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