Ich habe jemanden auf ebay betrogen bin aber 13 - was erwartet mich?
Ich habe auf ebay Kleinanzeige eine Grafikkarte "gekauft" und der Verkäufer hat sie Mir zugeschickt doch ich hab nicht vor zu zahlen. Weil er Licht weiß das ich strafmündig bin aknner ja einen Anwalt auf mich setzen was ist aber wenn er herausfindet das ich erst 13 bin wer trägt die Anwaltskosten?Meine Eltern oder der Verkäufer?Oder wer ganz anderes?
6 Antworten
Kontaktiere den Ebayer und versuche die Rücksendung zu vereinbaren !
Den nachvollziehbaren Grund lieferst du in deiner Frage bereits selbst. Auf Grund deines Alters wird er einlenken, ggf. erfolgt eine Meldung bei EBAY aber du ersparst dir und deinen Eltern weiteren, größeren Ärger.
Strafunmündig bist Du. Allerdings bedeutet das nicht, daß Dein Name nicht in interne Karteien der Polizei aufgenommen wird und Dir dann demnächst besondere Beachtung gewährt wird. Mit Beginn der Strafmündigkeit, also in einem Jahr könnte Dir Dein Vorleben noch Ärger bereiten.
Nicht von der Strafmündigkeit abhängig sind Maßnahmen des Jugendamts. Es kann sein, daß Mitarbeiter des Jugendamts bei Deinen Eltern vorsprechen.
Etwas völlig anderes als die Strafmündigkeit ist die zivilrechtliche Deliktsfähigkeit. Schau mal, da kannst Du schon belangt werden:
https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
Wenn das Opfer gegen Dich auf Schadensersatz klagt, zum Beispiel wegen seiner Anwaltskosten, jönnte das Urteil 30 Jahre lang gegen Dich vollstreckt werden und diese Verjährungsfrist beginnt erneut mit jedem erfolglosen Vollstreckungsversuch. Diese Schulden wirst Du Dein Leben lang nicht mehr los.
Ach ja: Ebay sperrt Dich, ebenfalls lebenslang.
Dir passiert strafrechtlich nichts. Könnte sein das das Jugendamt mal nach die sieht. Sobald die Polizei bei dir antritt wird deine Mutti die Karte aus deinem Rechner rupfen und zurück geben. Danach wird deine Muttet eine entsprechende Strafe verhängen.
Danach bist du lange lange Offline
Also schick die selber zurück
Hallo, du verwechselst Strafrecht mit Zivilrecht. Auch wenn Du nicht strafmündig bist, kann der Verkäufer zivilrechtlich gegen Dich bzw. Deine Eltern vorgehen. Und das schließt auch die Anwaltskosten ein.
Und wenn sich bei der Bearbeitung einer Strafanzeige herausstellt, dass Du erst 13 bist, werden du und Deine Eltern Besuch vom Jugendamt bekommen. Besser also zahlen oder zurückschicken !
Viel Glück
barmer
Höchstwahrscheinlich Deine Eltern. Mach das lieber nicht weiter. Ab 14 bist Du teilweise strafmündig.
Okay so mach ich das danke