Honorarvertrag mit MwSt?
Wir sind ein gemeinnütziger e.V. und arbeiten oft mit Honorarkräften. In den Honorarverträgen steht die Klausel : "Steuern und Abgaben fallen zu Lasten des Honorarempfängers"
Was bedeutet das im Bezug auf die MwSt? Wir sind befreit. Manche unserer Honorarkräfte sind befreit einige nicht.
Wie kann man das ordentlich regeln?
Hintergrund der Frage ist die Abrechnung mit unserem FöMi-Geber. Dort ist man der Meinung, dass auch MwSt zu diesen "Steuern und Abgaben" gehören und nicht auf der Rechnung stehen dürfen. Wir bekommen sie nicht gefördert
3 Antworten
Was soll denn da "ordentlich" geregelt werden?
Wir sind befreit. Manche unserer Honorarkräfte sind befreit einige nicht.
Nein. Bei der Umsatzsteuer sind Umsätze steuerbefreit oder eben nicht, deswegen heißt die Steuerart so. Personen hingegen können nicht "befreit" sein.
Und welche Umsätze steuerbefreit sind, ergibt sich aus den §§ 4 ff UStG. Da ist alles ganz "ordentlich" geregelt.
Vollkommen richtig, nur ass es eben an die Eigenschaft des Unternehmers gebunden ist und nicht an die Art des Umsatzes.
Das ist aber immer so.
Wenn jemand die Eigenschaft "kein Unternehmer" hat, zahlt er auch keine Umsatzsteuer.
Hintergrund der Frage ist die Abrechnung mit unserem FöMi-Geber. Dort ist man der Meinung, dass auch MwSt zu diesen "Steuern und Abgaben" gehören und nicht auf der Rechnung stehen dürfen. Wir bekommen sie nicht gefördert
Und das zeigt, dass Euer Fördermittelgeber keine Ahnung hat.
Da ihr eben keine steuerpflichtigen Umsätze macht und daher auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt seid, ist das Honorar inklusive Umsatzsteuer der bürgerlich rechtliche Preis, den ihr für die Dienstleistung bezahlt.
Das ist doch deren Sache.
Kleine Anmerkung, die mir mal von einem Foraner hier (uns beiden namentlich bekannt) , auf diese Bemerkung damals von mir entgegen geworfen wurde:
§ 4 Nr. 19. a) die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen.
;-) :-)