Muss ich als Dozent Sozialabgaben zahlen, wenn ich als Pensionär privat krankenversichert und bereits in Pension bin?
Ich bin Pensionär und privat krankenversichert. Seit einigen Monaten bin ich an einer öffentlichen Einrichtung zur Altenpflegeausbildung als Dozent tätig und erziele monatlich unterschiedliche Honorare von 300 € bis 600 €, je nach Anzahl der geleisteten Stunden. Da mir zusätzliche Stunden angeboten werden, bin ich mir nicht sicher, ob ich - solange ich unter 5.400 € Gewinn p.a. bleibe - von den Sozialabgaben befreit bin. Die Frage ist auch, welche Abgaben fallen an, wenn ich die 5.400 € p.a. überschreite. Als Pensionär habe ich natürlich kein Interesse, in die Rentenversicherung einzuzahlen und eine gesetzliche Krankenversicherung brauche ich auch nicht, da ich privat versichert bin. Hinzu kommt natürlich, dass auch eine Arbeitslosenversicherung keinen Sinn macht, da ich als Pensionär keiner Vermittlung bedarf.
Eine Steuernummer habe ich erhalten und eine Anfrage bei der Rentenversicherung ist noch nicht beantwortet worden.
2 Antworten
Solche Honorare unterliegen nicht den Sozialabgaben.
Hallo,
Honorare, die Du als Freiberufler erhältst, sind nicht sozialversicherungspflichtig. Die 5400 EUR sind eine Grenze für sog. Minijobs und damit hast Du garnichts zu tun.
Viel Glück
Barmer