Unterschiedlich hoher Einsatz von Eigenkapital für Immobilie, Eheleute, wie sichere ich Anspruch auf volle Rückzahlung bei Verkauf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Ihr könntet einfach eine private Vereinbarung treffen. Zum Beispiel, dass das Eigenkapital im Falle einer Scheidung durch den , der danach das Haus übernimmt im gleichen Verhältnis , wie der Wert gestiegen ist, ersetzt wird (Beispiel: das Haus kostet nur 300.000,-, ist dann aber 500.000,- Wert, also würde die Frau dann die gleichen 10 % also 50.000,- bekommen).

Oder das aus einem Verkaufspreis ggf. eine entsprechende Entschädigung zu erfolgen hat.

Da ihr ja einen Kredit für den Restkaufpreis gemeinsamt tilgt, könnte man auch unterschiedliche Miteigentumsanteile vereinbaren.

Kaufpreis 460.000,- Eigenkapital 200 + 30 = 230' Kredit 230'

Miteigentumsanteil ca. 77/100 und der andere 23/100.

Besprecht es mit einem Berufskollegen von mir, oder einem Anwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Treehouse19 
Fragesteller
 16.05.2021, 17:12

Hallo wfwbinder,

vielen Dank für die Antwort und die Vorschläge. Meinen Sie mit einer privaten Vereinbarung eine schriftliche Fixierung zwischen meiner Frau und mir ohne Notar/Anwalt? Ich frage mich, wie rechtskräftig das im Ernstfall ist oder ob es nur dann ganz sicher ist, wenn man solch eine Vereinbarung offiziell über einen Notar/Anwalt aufsetzen lässt?

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wfwbinder  16.05.2021, 17:47
@Treehouse19

Wenn Ihr es beurkunden lassen wollt, müsst ihr zum Notar.

Wenn ihr die Methode der unterschiedlichen Anteil im Grundbuch wählt, wird es ohnehin in den Kaufvertrag aufgenommen.

Für die andere Vereinbarung habe ich den Tipp gegeben, da reicht eine Formulierungshilfe vom Steuerberater, oder Anwalt.

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macht doch einfach noch einen Ehevertrag

Nachträglicher Ehevertrag

Klassischerweise wird ein Ehevertrag VOR der Hochzeit – also zu Beginn der Ehe – geschlossen. Er kann aber problemlos auch noch zu einem beliebigen Zeitpunkt WÄHREND der laufenden Ehe – mithin nachträglich – zwischen den Ehepartnern vereinbart werden.

Treehouse19 
Fragesteller
 16.05.2021, 14:41

Hallo Schubert610,

einen Ehevertrag haben wir vorher abgeschlossen. Eine Vermögensaufstellung von vor der Ehe existiert also. Allerdings steht im Ehevertrag, dass dieses Vermögen separat von dem Vermögen nach Eheschließung aufzubewahren ist, sprich ein separates Konto o.ä. Was im Falle einer Investition in eine gemeinsame Immobilie passiert, wo sich die Vermögenswerte vermischen, ist nicht definiert. Man könnte es ergänzen...?

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Treehouse

Lösung: Grundstückserwerb in Bruchteilen: er 87/100, sie 13/100.