Habe ein P-Konto. Freibetrag wurde von Bank, warum auch immer, herabgesetzt. Ich beziehe Pflegegeld,bekomme ich das?

4 Antworten

Hallo,

das Pflegegeld ist nicht pfändbar ! Nebenbei gesagt, so ganz werde ich nicht schlau aus deinen Ausführungen. :-(

So wie ich es im Moment sehe, will die Bank eine Bescheinigung über den Bezug von Pflegegeld. Diese Bescheinigung bekommst du aber von dem Sozialleistungsträger (Pflegekasse). 

Lies den folgenden Link, darin werden dir mögliche Wege gezeigt, wie bei Problemen vorzugehen ist:

https://www.verbraucherzentrale.de/bescheinigung-grundfreibetrag

Cinderella245 
Fragesteller
 30.07.2017, 21:07

Ich habe das P Konto schon länger. Damals habe ich auch alles abgegeben, was die bei der Bank bräuchten, Rentenbescheid,  Pflegegeldbescheid, Rentenbescheid meines Mannes.

Am Freitag,als ich eine Information brauchte,war eine sehr unfreundliche Mitarbeiterin Def Hotline der Pfändungsstelle der Mei ung,ich könnte mal wieder alle Nachweise über meine familiäre und finanzielle Situation Nachweise. Im gleichen Atemzug teilte sie mir mit,das ich ab sofort nur noch den Freibetrag für mich erhalte.

Das gilt so lange,bis ich die Unterlagen erneut bei der Bank eingereicht habe.

Es waren immer alle freundlich und nett ,bei der Pfändungsstelle. Das war das erste Mal,das jemand so unfreundlich und bösartig war. Sie wusste genau,am Freitag bekomme ich das nirgends  mehr ausgefüllt und morgen,am Montag ist Zahltag. Ich bin auf das Pflegegeld angewiesen,das ist ja da Schlimme. Die Bescheinigung liegt ja auch bei der Bank. Es gibt bloß unterschiedliche Angaben, ob man das Pflegegeld zum Eigenbedarf bekommt. Ich bin echt fertig,für umsonst bekomme ich das Pflegegeld ja nicht, bi such 90% schwerstbehindert. Vielen Dank für deine Antwort. Ich hoffe,du verstehe jetzt besser, wie ich es gemeint habe. Viele Grüße 

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Gaenseliesel  30.07.2017, 21:48
@Cinderella245

es scheint so als ob du die Dame bei ihrer Wochenend Planung gestört hast. Also, niemals Freitags zu den Ämtern !! ;-) 

Da du allein bei dieser Dame wohl nichts auszurichten vermagst, brauchst du Hilfe.

Versuch gleich morgen vormittag telefonisch die Caritas zu kontaktieren und schildere dort eure derzeitige finanzielle Situation sowie das Problem mit der Pfändungsstelle. Versuche dort Hilfe zu erhalten ! 

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Brigi123  30.07.2017, 23:24
@Gaenseliesel

Seitdem es das P-Konto gibt, gelten die früheren Regeln zur Unpfändbarkeit von Sozialleistungen m.E. nicht mehr. 

Man muß vielmehr die Prändungsgrenze entsprechend hochsetzen lassen in diesem Fall. Z.B. durch eine Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle. Aber die ist ja im Wohnort der Betroffenen nur einmal im Monat geöffnet.

Gänseliesl, Du wirst bestimmt einen schlauen link dazu finden, falls Du Lust dazu hast.

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Gaenseliesel  31.07.2017, 00:29
@Brigi123

Hi Brigi123,

meines Wissens, es kann aber auch überholt sein.......Pflegegeld kann nur gepfändet werden, wenn es als Einkommen weitergereicht wird, z.B an Pflegepersonen. 

Ich finde es hier merkwürdig, die Fragestellerin hatte bereits wie sie schrelbt, schon zu Beginn alle Bescheinigungen vorgelegt. Das Pflegegeld stand ihr, bis zu diesem besagten Freitag, schließlich immer zur Verfügung. 

Möglich aber, dass man generell nach einer gewissen Zeit nachzuweisen hat, dass kein Pflegedienst vom Pflegegeld bezahlt wird, das würde Sinn machen. 

Vielleicht ist es, sich hierbei Rat bei der Caritas zu holen, nicht die schlechteste Idee. 

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Du kannst doch hoffentlich morgen in der Frühe zu Bank "gehen" und das klären.

Cinderella245 
Fragesteller
 30.07.2017, 19:14

Bei der Bank war ich Freitag .Der Berater sagte,ich muss bei einem Verein,der berechtigt ist,oder einem Anwalt, mir die Bescheinigung holen. Wie gesagt,hier ist es sehr schwierig, da man da nur mit Termin dran kommt. Es ist ja auch Urlaubszeit. Im Ort gibt es eine Institution,die die Bescheinigungen ausfüllen dürfen. Ich brauche das Pflegegeld aber gleich morgen. Der Bankberater war unsicher,ob das freigeschaltet wird. Daher wollte ich wissen,ob jemand Erfahrung damit hat?

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Impact  30.07.2017, 19:40
@Cinderella245

Ich kann Dir da nicht mehr sagen, da ich auch nicht weiss, von welchen Bescheinigungen Du sprichst.

Auch verstehe ich nicht, warum die Bank plötzlich über Nacht sowas machen sollte. Da muss es doch einen Vorlauf gegeben haben oder Du hast etwas vergessen.

Ich persönlich würde nochmal zur Bank gehen, aber nicht zu dem "Berater", sondern zum Chef der Abteilung.

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Cinderella245 
Fragesteller
 30.07.2017, 20:49
@Impact

Ich verstehe auch nicht,warum ich das so kurzfristig erfahren Habe! Das ist ja das Problem. Beim einrichten des P -Konto habe ich meinen und den Rentenbescheid von meinem Mann ,sowie meinen Pflegegeldbescheid der Krankenkasse in Kopie bei der Bank abgeben müsse. Nun ist man bei der Bank der Meinung,ich solle wieder alles abgeben,es könnte sich ja was gravierendes geändert haben. Ich hatte einen sehr hohen Freibetrag,der jetzt von einer Stunde auf die andere um über 700.-Euro gesenkt wurde. Ich habe eben Angst,das das Pflegegeld nicht zusätzlich zu den 1133,80 Euro,freigeschaltet wird.

Mein Berater von der Pflegekasse will sich einschalten,falls mir das Geld ( Pflegegeld) nicht zur Verfügung gestellt wird. Ich habe dann aber Angst,das ich mein Konto verliere.

Habe schon versucht eine Nummer von einem höheren Angestellten der Bank heraus zu bekommen. Es gibt nur die allgemeine Hotline und die für Pfändungen und Pfändungsschutzkonten. Ich habe das ganze Wochenende gegoogelt, ohne Erfolg. 

Wie gesagt,warum mir gerade am Freitag, als ich bei der P-Kontostelle angerufen habe,meinen Pfändungsfreibetrag  gekürzt wurde,ich habe echt keine Ahnung. Ich würde weder schriftlich,noch mündlich ,als ich vor knapp 3 Wochen angerufen habe,informiert. Natürlich beschwere ich mich. Dafür gibt es eine Seite. Antwort dauert über eine Woche. Trotzdem, danke.

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Impact  30.07.2017, 21:44
@Cinderella245

Ich kann hier auch nur vermuten - mir scheint, da hat jemand bei der Bank zu schnell geschossen.

Wie gesagt -   i c h   wäre morgen beim Chef.

Dass Du heute keine Tel.Nr. rauskriegst ist doch logisch.

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Cinderella245 
Fragesteller
 31.07.2017, 17:53
@Impact

Ich habe in dieser Nacht noch eine Mail an die Bank geschrieben. Um 7.03 Uhr hatte ich schon eine Antwort.Es ist geregelt und die Bank will mit den Kunden arbeiten.,nicht gegen die Kunden.Ich kam um 9.00 Uhr an Rente und später ans Pflegegeld. Das kam erst gegen 14.00 Uhr. Habe für morgen aber einen Termin und lasse die Bescheinigung für meinen Freibetrag neu ausfülle.

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Wie ist die Sache ausgegangen? Inzwischen ist ja Oktober und Ihre Anfrage stammt von Ende Juli.

Ganz allgemein: Auch wenn es sich selbst bei Sozialhilfestellen und -Behörden nach inzwischen mehr als 7 Jahren (das P-Konto ist per Gesetz zum 01.07.2010 eingeführt worden) noch immer nicht herum gesprochen hat.... Sozialleistungen sind überhaupt kein Argument bzw. spielen bei einem P-Konto keine Rolle. Es kommt nicht darauf woher die Zahlung gekommen ist (richtig; gegen die kontoführende Bank hat man allenfalls einen Auszahlungsanspruch, aber keinen Anspruch auf Sozialleitungen); es erfolgt ausschließlich eine betragsorientierte Betrachtung.

Und: Es ist aus Haftungsgründen jeder kontoführenden Bank / Sparkasse nur dringend zu empfehlen, individuelle Freibetragserhöhungen regelmäßig zu überprüfen. Kontoinhaber vergessen meist (trotz entsprechender Verpflichtung!), Änderungen mitzuteilen. Zahlt man dann an P-Kontoinhaber zu viel aus, bekommen pfändende Gläubiger zu wenig. Das bedeutet: Zahlung ohne schuldbefreiende Wirkung, also im Zweifel nochmals zahlen. Und wer trägt letztlich den Schaden? Der Steuerzahler...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Versuche es mal beim Gericht, wenn die anderen berechtigten Stellen nicht geöffnet sind.

 Du kannst Dich aber etwas beruhigen, denn die gesperrten Gelder werden m.E. nicht sofort an die Gläubiger abgeführt. Es ist das Geld also nicht per se verloren. Beeilen mußt Du Dich natürlich trotzdem.