Heizkostenstreit mit ehemaligem Vermieter?

3 Antworten

Das hört sich für mich so an, als wenn ihr damals einen Vergleich geschlossen habt, das kommt aber auf den genauen Wortlaut an, den ihr damals niedergeschrieben habt.

Sollte da was stehen, das damit alle weiteren Forderungen beidseitig nichtig sind, dann musst du nichts Zahlen.

Steht da das die Kaution zur Sicherheit der Nebenkostenabrechnung einbehalten wird musst du zahlen.

Ob die genaue Höhe der Nachzahlung richtig berechnet ist, dabei hilft dir der Mieterschutz.

bsbsky 
Fragesteller
 15.05.2023, 08:31

Ich und der Vermieter haben folgenden Inhalt auf der Check-out-Liste vermerkt: Die Mietverhältnis wurde am 30. August vollständig abgerechnet und Restbetrag von 51 Euro in bar gezahlt.Kannst du mir E-Mail-Adresse geben? Ich kann dir die genauen Vertragsdetails schicken

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dass ich im Januar und Februar 2022 31.000 kWh Gas verbraucht habe,

Dieser Verbrauchswert kann wohl nur angezweifelt werden.

So viel verbrauche ich bei einer Wohnfläche von 104 qm nicht einmal ( annähernd ) in einem ganzen Jahr in einem freistehenden Einfamilienhaus.

Dabei haben wir notiert, dass ich zusätzliche Heiz- und Stromkosten bereits mit meiner Kaution und bar beglichen habe

Wie lautet die Vereinbarung konkret?

Er verlangt von mir zusätzlich 1500 Euro.

Wie wird die Forderung begründet, wenn eigentlich alles mit der Kaution beglichen wurde?

im Januar und Februar 2022 31.000 kWh Gas verbraucht habe, allerdings nur für eine Wohnung mit 96 Quadratmetern.

31.000 kWh dürften eher dem Jahresverbrauch für die Wohnung entsprechen. Hast du dir die Abrechnungen vorlegen lassen und geprüft? Da stimmt etwas nicht, sofern deine Schilderung zutrifft. Und je nachdem wie die Vereinbarung vorher lautet, ist fraglich, ob eine Nachforderung überhaupt zulässig wäre.

bsbsky 
Fragesteller
 15.05.2023, 08:41

Ich habe mir die Heizkostenabrechnung angesehen, und die 31 000 kWh wurden als Heizungsverbrauch im Januar und Februar eingestuft. Ich war Ende August ausgezogen, und er verlangte trotzdem, dass ich die Heizkosten für die Monate September bis Dezember bezahle, da die Heizungsversorgung nach meinem Auszug eingestellt worden sei.Aus der Rechnung geht jedoch hervor, dass von September bis Dezember noch geheizt wird und dass zwischen November und Dezember insgesamt 3.000 kWh verbraucht werden, was einem normalen Zweimonatsverbrauch entspricht.

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