Heizkosten gutschrift, darf vermieter die Miete erhöhen?

2 Antworten

Selbstverständlich kann er die ("Netto"-)Miete ! anheben, auch wenn sich aus der Nebenkostenabrechnung Heizung ein Guthaben ergibt. Das Eine hat mit dem anderen nicht wirklich etwas zu tun. Unabhängig kann er natürlich auch die NK Vorauszahlungen anpassen, denn diesbezüglich habt ihr ja auch im Mai eine Nachzahlung leisten müssen.

Der Vermieter könnte die Miete je nach Höhe ( im Hinblickauf den geltenden Mietenspiegel ) um 15 - 20 % erhöhen, soweit er z.B. in den vergangenen Jahren die Miete nicht und nur weniger als diesen Prozentsatz erhöht hat.

Allerdings kann er die Miete frühestens zum 1.September erhöhen und auch nur dann wenn die letzte Mieterhöhung länger als 15 Monate zurückliegt ( gerechnet auf den 1. September )

https://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Domi34 
Fragesteller
 17.06.2020, 13:53

Okay, ich fand es halt nur sehr merkwürdig. Das es jetzt erst kam. Wir wohnen seit Dezember 2018 in dieser Wohnung.

Die Miete setzte sich so zusammen: Grundmiete: 794,96 Heizkostenvorauszahlung:45,00 betriebskostenvorauszahlung 169,00 also gesammt: 1008,96

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Nebenkosten und Heizkosten musst du getrennt von der Miete sehen.

Nachzahlungen auf Nebenkosten und Heizkosten haben nichts mit der Mieterhöhung zu tun. Eine Erhöhung der Neben- oder Heizkostenvorauszahlungen auch nicht.

Neben- und Heizkosten werden einmal jährlich abgerechnet. Je nachdem, ob die dafür laufend geleisteten Vorauszahlungen höher oder niedriger als die Kosten waren, ergibt sich eine Erstattung oder Nachzahlung. Das wird üblicherweise miteinander verrechnet. Wenn eine merkliche Nachzahlung oder Erstattung entsteht, kann der Vermieter die Neben- und die Heizkostenvorauszahlungen anpassen, um die Beträge, für die der Mieter üblicherweise kaum Rücklagen bildet, klein zu halten.

Sind die 15 € eine Mieterhöhung oder eine Erhöhung der monatlichen Nebenkostenvorauszahlung?

Du schreibst zu der Nebenkostenvorauszahlung keinen Betrag aber in der Regel ist diese Erhöhung in Ordnung. Man kriegt das, wenn zu viel vorausgezahlt wird, ja im nächsten Jahr zurück.

Mieterhöungen sind in § 558 BGB geregelt und begründet bis zur ortsüblichen Vergleichmiete möglich.

Domi34 
Fragesteller
 17.06.2020, 13:48

Also, die Heizkosten haben sich erhöht, um 15€ erhöht. Obwohl wir Guthaben, haben. Die Nebenkostenabrechnung war 103€ die wir nachzahlen müssen. Allerdings wurde da, nix erhöht, sondern erst jetzt bei den Heizkosten. Deshalb verstehe ich das nicht. Es steht alles unter dem Aspekt Vorauszahlung. Also wird alles darunter geahndet.

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Rat2010  17.06.2020, 14:12
@Domi34

Wenn ihr bei den Nebenkosten für 2019 103 € nachzahlen musstet und ihr bei den Heizosten 90 € zurück bekommen habt, ergibt sich die Frage, ob du die Abrechnung verstanden hast. Könnten die 15 € auch die geforderte Nachzahlung für 2019 sein?

Wenn alles so wäre, wie du schreibst, muss die Erhöhung der Betriebskosten andere Gründe haben, die im Erhöhungsschreiben erläutert sein müssten. Alterantiv kannst du sie mit einem Anruf bei der Verwaltung "wegdiskutieren".

Nur zweifle ich langsam an, dass du das Schreiben verstanden hast.

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